Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/024/03GV  

Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Entscheidung
12.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Damsdorf Vorberatung
27.02.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Damsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung ist gemäß § 95 m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung  eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 m Abs. 1 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Weiter ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Die genannten Bestandteile des Jahresabschlusses und die angeführte Anlage  sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach § 95 n Abs. 5 GO ist bei der Gemeinde Damsdorf für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss der Gemeindevertretung zuständig und beschließt anschließend die Gemeindevertretung über den Abschluss (§ 95 n Abs. 3 GO). Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung ist der Finanzausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses  zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten (§ 95 n Abs. 1 GO).

 

Wegen der vorstehenden Rechtslage wird nunmehr der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen der Beschlussfassung  ist auch über die Verwendung/Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen (§ 95 n Abs. 3 GO).

 

Die Gemeinde Damsdorf schließt das Haushaltsjahr 2016 statt eines geplanten Jahresfehlbetrages in Höhe von 45.500,00 EUR von mit einem Jahresüberschuss von 92.529,92 EUR ab. Nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik).

 

Nach Buchung der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresergebnisses 2015 beträgt die Ergebnisrücklage mit 97.878,87 EUR 15,67 % der Allgemeinen Rücklage (= 624.594,11 EUR). Somit wird derzeit die Mindesthöhe der Ergebnisrücklage überschritten aber der Höchstbetrag noch nicht erreicht. Wenn der erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt werden würde, würde diese mit 190.408,79 EUR = 30,49 % den zulässigen Höchstbetrag von 25 % übersteigen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Ergebnisrücklage auf den Höchstbetrag (= 156.148,53 EUR) aufzustocken und den verbleibenden Betrag der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Danach ergibt sich ein Zuführungsbetrag von 58.269,66 EUR zur Ergebnisrücklage und ein Zuführungsbetrag von 34.260,26 EUR zur Allgemeinen Rücklage. Diese erhöht sich dann auf 658.854,37 EUR.

 

Es ist sinnvoll den Bestand der Ergebnisrücklage auf den Höchstbetrag aufzufüllen, weil Jahresfehlbeträge aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden sollen (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik) und vorgetragene Jahresfehlbeträge erst nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden dürfen (§ 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik).

 

Auch die Finanzrechnung hat sich gegenüber dem Haushaltsplan erheblich verbessert. Anstatt eins geplanten Finanzmittelabflusses von 38.500,00 EUR ist ein Finanzmittelzufluss von 106.845,79 EUR entstanden. Der Finanzmittebestand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2016 insgesamt 225.397,45 EUR.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Feststellung eines Jahresüberschusses in Höhe von 92.529,92 EUR, Erhöhung der Allgemeinen Rücklage auf 658.854,37 EUR, Erhöhung der Ergebnisrücklage auf 156.148,53 EUR und Finanzmittelzufluss in Höhe von 106.845,79 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Form.

b)      Die Gemeindevertretung  beschließt weiter vom Jahresüberschuss in Höhe von 92.529,92 EUR  einen Teilbetrag in Höhe von 58.269,66 EUR der Ergebnisrücklage und einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 34.260,26 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2016 mit Anhang und Lagebericht

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2016 I (6693 KB)      
Anlage 2 2 Jahresabschluss 2016 II (1216 KB)      
Anlage 3 3 Anhang 2016 (2986 KB)      
Anlage 4 4 Lagebericht 2016 (827 KB)