Amt Bornhöved
 

Auszug - Stellungnahme zum Regionalplan Wind  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 21:56 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2020/087/03GV Stellungnahme zum Regionalplan Wind
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/03/613.14/
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erklärt sich der Bürgermeister für Befangen und verlässt er den Sitzungsraum. Den Vorsitz übernimmt der 1. stellv. Bürgermeister Hugo Jürgens.

 

Derzeit erfolgt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP)  und dazu können Stellungnahmen abgegeben werden. Herr Jürgens beschreibt zunächst welche Fläche als WKA-Vorranggebiet bei der Fortschreibung ausgewiesen werden soll.

 

Zum 2. Entwurf der Fortschreibung hatte die Gemeinde auch zum Sachthema Windenergie eine Stellungnahme abgegeben und wurde sie nun über das Abwägungsergebnis informiert. Da das Abwägungsergebnis für die Gemeinde unbefriedigend ist (die Fläche wurde  vergrößert -vier statt bislang drei Windkraftanlagen-).

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine weitere Stellungnahme abzugeben (die Einreichungsfrist endet am 13.03.2020). Nach dem der Entwurf einer Stellungnahme von Herrn Dr. Steck vorgelesen wurde, wird über nachstehend aufgeführten Antrag abgestimmt und wird darum gebeten, nur den Beschluss und das Abstimmungsergebnis an das Land zu übersenden:
 

 


 Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende Stellungnahme zum dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land):

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf hat im zweiten Planentwurfsverfahren ihre Ablehnung der Ausweisung des WKA-Vorranggebiets PR3_SEG_003 eingebracht. Diese Ablehnung wurde durch die GV ausführlich begründet und wir verweisen erneut auf diese Stellungnahme.

Den Einwendungen der GV wurde jedoch im 3. Planentwurf nicht gefolgt, stattdessen wurde das Vorranggebiet noch Richtung Süden erweitert. Die GV sieht durch die Beibehaltung des Vorranggebietes und die zusätzliche Erweiterung ein noch höheres Konfliktrisiko in allen Schutzbereichen (siehe Stellungnahme zum 2. Entwurf).

Die Begründung der Planungsentscheidung erscheint außerdem inkonsequent: Im selben Planungsraum und Landkreis wurden jetzt WKA Vorranggebiete mit vergleichbaren Risiken abgelehnt. Es scheint, als wären unterschiedliche Maßstäbe bei der Entscheidung über die verschiedenen Gebiete angewendet worden. Selbst in der Begründung der Planung zu PR3-SEG-003 heißt es: „Dem gesamträumlichen Planungskonzept liegt der Gedanke der Konzentrationsplanung zugrunde. Durch eine möglichst weitgehende Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachlich vertretbare Standorte werden die mit dem Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien verbundenen Beeinträchtigungen gering gehalten.“

Dieser Grundeinstellung der Landesplanung widersprechen wir sowohl inhaltlich als auch politisch:

Die Lasten der notwendigen Energiewende sollten gerecht und möglichst gleichmäßig auf die Bevölkerung verteilt werden. Eine Konzentrationsplanung widerspricht damit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik (Art. 72 Grundgesetz, §2 Abs. 2.1 Raumordnungsgesetz) und benachteiligt bewusst Bürgerinnen und Bürger einer Region.

Inhaltlich stellen wir fest, dass der Einflussbereich des PR3_SEG_003 weder dünn besiedelt noch naturschutzfachlich vertretbar ist. Gerade die über 200 Meter hohen WKA entfalten ihr Risikopotenzial weit über ihren Standort hinaus und zusätzliche WKA zu den bereits vorhandenen zwei (bzw. genehmigten drei) WKA werden die negativen Effekte auf die Bevölkerung und Natur überproportional verstärken.

Daher lehnt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf das Vorranggebiet PR3_SEG_003 ab und fordert die Landesplanung insbesondere auf, die Beeinträchtigungen der Energiewende gerecht auf die Bevölkerung zu verteilen statt bestehende Nachteile einer Region weiter zu verschärfen

 


 

Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0