Tagesordnung - 20. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2017 | 10FinA/17/036 | |||||
Ö 4 | Beratung und Beschlussfassung über den Verzicht zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2011 bis 2015 | VO/2017/360/10GV | |||||
Ö 5 | Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004 | VO/2017/371/10GV | |||||
Ö 6 | Haushaltsentwurf 2018 | VO/2017/373/10GV | |||||
Ö 7 | Beratung und Beschlussfassung über die Kostenkalkulation für den Mietzins des Familienzentrums | VO/2017/380/10GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Variante a)
Für die Anbauerweiterung der Königsberger Straße 6, 24610 Trappenkamp wird ein monatlicher Mietzins in Höhe von 2.397,67 € festgesetzt. Der festgesetzte Mietzins ist regelmäßig in einem 5-Jahresrhytmus anzupassen. Betriebsnebenkosten werden zudem jährlich direkt abgerechnet. Eine Möglichkeit hierzu ist durch einen entsprechenden Passus im Mietvertrag einzuräumen.
Variante b)
Für die Anbauerweiterung der Königsberger Straße 6, 24610 Trappenkamp wird ein monatlicher Mietzins in Höhe von 3.086,72 € festgesetzt. Der festgesetzte Mietzins ist regelmäßig in einem 5-Jahresrhythmus anzupassen. Betriebsnebenkosten werden zudem jährlich direkt abgerechnet. Eine Möglichkeit hierzu ist durch einen entsprechenden Passus im Mietvertrag einzuräumen.
|
|||||||
13.11.2017 - Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Variante a)
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, für die Anbauerweiterung der Königsberger Straße 6, 24610 Trappenkamp einen monatlichen Mietzins in Höhe von 2.397,67 € festzusetzen. Der festgesetzte Mietzins ist regelmäßig in einem 5-Jahresrhytmus anzupassen. Betriebsnebenkosten werden zudem jährlich direkt abgerechnet. Eine Möglichkeit hierzu ist durch einen entsprechenden Passus im Mietvertrag einzuräumen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
07.12.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Für die Anbauerweiterung der Königsberger Straße 6, 24610 Trappenkamp wird ein monatlicher Mietzins in Höhe von 2.397,67 € festgesetzt. Der festgesetzte Mietzins ist regelmäßig in einem 5-Jahresrhytmus anzupassen. Betriebsnebenkosten werden zudem jährlich direkt abgerechnet. Eine Möglichkeit hierzu ist durch einen entsprechenden Passus im Mietvertrag einzuräumen.
Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
Ö 8 | Beratung und Beschluss zum Vertrag zwischen der Gemeinde und der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein gGmbH zur Finanzierung des Beratungs- und Treffpunktteils des Familienzentrums Pusteblume | VO/2017/400/10GV | |||||
Ö 9 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
Ö 10 | Einwohnerfragezeit | ||||||
N 11 | Besetzung einer Stelle auf dem Bauhof | ||||||
N 12 | Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Aufhebung eines Nutzungsvertrages | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||