Vorlage - VO/2017/371/10GV
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Sachverhalt:
In 2015 wurde der Restbetrag aus der Gebührenausgleichsrücklage entnommen, so dass nach Abschluss aller Buchungen noch ein Restdefizit von 66.888,50 € bestand. Dieses Defizit war in 2016 auszugleichen. Durch diese Unterdeckung sowie erhöhten Aufwendungen ergibt sich für 2016 ein Saldo von -136.124,87 €. Unter Berücksichtigung dieses Saldos ergibt sich für 2017 eine vorläufige Unterdeckung von 33.362,41 €. Gem. § 6 KAG ist diese Unterdeckung in 2018 auszugleichen. Die Gemeindewerke Trappenkamp haben in dem Bereich bauliche Unterhaltung, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände erhebliche Mehraufwendungen für 2018 angemeldet. Des Weiteren wurden vom Wasser- und Verkehrs-Kontor für 2018/2019 für die Sanierung der Schmutzwasserkanalisation rd. 630.000,00 € an Kosten geschätzt. Unter Berücksichtigung dieser Mehraufwendungen ergibt sich gem. anliegender Kalkulation ab 2018 eine kostendeckende Gebühr von 2,90 € je cbm.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Anpassung der Abwassergebühr auf 2,90 € pro cbm ist bei einer Jahresschmutzwassermenge von rd. 305.500 cbm mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Abwassergebühr wird ab 01.01.2018 auf 2,90 € pro cbm festgesetzt.
Der Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasser-beseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gem. anliegendem Entwurf beschlossen.
Anlage/n:
Kalkulation der Abwassergebühr 2018
Entwurf einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | KalkulationAbwasser2018 (446 KB) | ||||
2 | VI.NachtragssatzungAbwasser (14 KB) |