Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004  

20. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/371/10GV Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 10 700.31
Federführend:20-5 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer verteilt die Vorlage zum TOP als Tischvorlage.

 

Anschließend erläutert der Protokollführer kurz den Inhalt der Vorlage sowie den Zusammenhang der Notwendigkeit einer Gebührenanpassung. Weitere Ergänzungen folgen durch den Vorsitzenden und durch Gemeindedezernent Schultz, insbesondere im Hinblick auf die geplanten deutlich höheren Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung.

 

Herr Kech ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die neue Kalkulation noch auf den ursprünglichen Haushaltsanmeldungen der Gemeindewerke basiere und damit im Bereich der Investitionen zwar überkalkuliert sei, jedoch der höhere Aufwand für die Klärschlammentsorgung gänzlich unberücksichtigt ist und die Kalkulation damit insgesamt mit einem sehr günstigen Wert schließt.

 

Weiterhin wird die Möglichkeit der Zuführung von Überschüssen in den Sonderposten Gebührenausgleich thematisiert und das Instrument des Sonderpostens Gebührenausgleich der früheren Gebührenausgleichsrücklage vorgestellt.

 

Ausschussmitglied Rudolph fragt, ob das erwartete Defizit für das Haushaltsjahr 2017 durch die Gebührenanpassung aufgefangen wird. Dies sei so vorgesehen.

 

Abschließend erläutert Gemeindedezernent Schultz noch die derzeit erforderliche Verbrennungspflicht r den Bereich der Klärschlammentsorgung sowie die dazugehörigen strengen Umweltauflagen.   
 

 


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt, die Abwassergebühr ab 01.01.2018 auf 2,90 € pro cbm festzusetzen.

Der Finanzausschuss empfiehlt zudem, den Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp gem. anliegendem Entwurf zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0