Auszug - Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp vom 10.09.2004
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer verteilt die Vorlage zum TOP als Tischvorlage.
Anschließend erläutert der Protokollführer kurz den Inhalt der Vorlage sowie den Zusammenhang der Notwendigkeit einer Gebührenanpassung. Weitere Ergänzungen folgen durch den Vorsitzenden und durch Gemeindedezernent Schultz, insbesondere im Hinblick auf die geplanten deutlich höheren Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung.
Herr Kech ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die neue Kalkulation noch auf den ursprünglichen Haushaltsanmeldungen der Gemeindewerke basiere und damit im Bereich der Investitionen zwar überkalkuliert sei, jedoch der höhere Aufwand für die Klärschlammentsorgung gänzlich unberücksichtigt ist und die Kalkulation damit insgesamt mit einem sehr günstigen Wert schließt.
Weiterhin wird die Möglichkeit der Zuführung von Überschüssen in den Sonderposten Gebührenausgleich thematisiert und das Instrument des Sonderpostens Gebührenausgleich – der früheren Gebührenausgleichsrücklage – vorgestellt.
Ausschussmitglied Rudolph fragt, ob das erwartete Defizit für das Haushaltsjahr 2017 durch die Gebührenanpassung aufgefangen wird. Dies sei so vorgesehen.
Abschließend erläutert Gemeindedezernent Schultz noch die derzeit erforderliche Verbrennungspflicht für den Bereich der Klärschlammentsorgung sowie die dazugehörigen strengen Umweltauflagen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt, die Abwassergebühr ab 01.01.2018 auf 2,90 € pro cbm festzusetzen.
Der Finanzausschuss empfiehlt zudem, den Erlass einer VI. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp gem. anliegendem Entwurf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0