Tagesordnung - 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Vereidigung eines neuen Mitglieds der Gemeindevertretung | VO/2017/300/02GV | |||||
Ö 4 | Nachbesetzung in den Ausschüssen und Kuratorien | VO/2017/299/02GV | |||||
Ö 5 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.07.2017 | 02GV/17/028 | |||||
Ö 6 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 7 | Anfragen und Anträge der Mitglieder | ||||||
Ö 7.1 | Anfrage 1 | ||||||
Ö 7.2 | Anfrage 2 | ||||||
Ö 7.3 | Anfrage 3 | ||||||
Ö 8 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 9 | Beratung und Beschlussempfehlung zur Haushaltsplanung 2017 Eri`s Arche | VO/2017/003/02GV | |||||
Ö 10 | Erneute Beratung über eine Erneuerung der Stege an der Badestelle | VO/2017/043/02GV-1 | |||||
Ö 11 | Beratung über das weitere Vorgehen bei der Sanierung der Straße "Silgen Bargen" | VO/2017/230/02GV-1 | |||||
Ö 12 | Überarbeitung des Lärmaktionsplanes | VO/2017/245/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Mit der Prüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplanes sowie der Beteiligung und Erarbeitung eines Abwägungsvorschlages der sich aus den Stellungnahmen ergebenden Ergänzungen oder Änderungen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Leistungen nach erfolgter Preisumfrage an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
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06.09.2017 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes um zwei Jahre zu verschieben und die Verwaltung zu beauftragen, beim Verkehrsministerium die beidseitige Errichtung von Lärmschutzwänden zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten GV die genaue Örtlichkeit zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis dafür:7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Hinweis der Verwaltung:
Die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, den Lärmaktionsplan bis zum 18.07.2018 zu überarbeiten, ergibt sich aus § 47 d Abs. 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach dieser Vorschrift sind die Lärmaktionspläne zu überprüfen und anzupassen bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach der Aufstellung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung und ggf. Anpassung des Lärmaktionsplanes bis zu dem angegebenen Zeitpunkt ist somit gegeben. Die Überprüfung der Lärmaktionspläne erfolgt unter Berücksichtigung von Verkehrszahlen auf Grundlage der Lärmkarten. Die entsprechenden Informationen werden den Gemeinden durch das LLUR zur Verfügung gestellt. Die Bautätigkeit im Bereich der A 21 steht der Überprüfung also nicht entgegen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Lärmsanierung der A 21 für die Gemeinde Bornhöved die abgesenkten Ablösewerte mitgeteilt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, in der GV-Sitzung die Beauftragung eines Fachingenieurs zu beschließen.
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28.09.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Mit der Prüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplanes sowie der Beteiligung und Erarbeitung eines Abwägungsvorschlages der sich aus den Stellungnahmen ergebenden Ergänzungen oder Änderungen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Leistungen nach erfolgter Preisumfrage an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0
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Ö 13 | Finanzbericht II. Quartal 2017 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2017/258/02GV | |||||
Ö 14 | Beschluss über die Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten | VO/2017/262/02GV | |||||
Ö 15 | Einbau eines zusätzlichen Hydranten im Bereich der C-Anlage / Schulzentrum | VO/2017/267/02GV | |||||
Ö 16 | Erwerb eines Traktors für den Bauhof | VO/2017/318/02GV | |||||
Ö 17 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 17.1 | Anfrage 1 | ||||||
Ö 17.2 | Anfrage 2 | ||||||
Ö 17.3 | Anfrage 3 | ||||||
N 18 | Kündigung eines Gewerberaummietvertrages im Alten Amt | ||||||
N 19 | Rahmenbedingungen für Verkäufe von Materialien auf dem Bauhof | ||||||
N 20 | Einstellungsbeschluss | ||||||
Ö 21 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||