Vorlage - VO/2017/245/02GV
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Sachverhalt:
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeindevertretung am 05.09.2013 gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) einen Lärmaktionsplan beschlossen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation durch die BAB A21 erfolgt ist und Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt wurden.
Auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten sind die Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die aktuellen Lärmkarten werden nach einer Ankündigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schl.Holstein (LLUR) voraussichtlich im September 2017 bereitgestellt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, mit den Leistungen für die Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Lärmaktionsplanes wieder ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gemeinde liegt ein (orientierendes) Honorarangebot für die Leistungen vor. Diese werden danach wie folgt angeboten:
Honorar für Entwurf Lärmaktionsplan
(Überprüfung, Aktualisierung, Ergänzung) pauschal1.000,00 EUR
zzgl. 19 % MWSt. 190,00 EUR
Angebotssumme1.190,00 EUR
Optional:
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit1.200,00 EUR
(für die Gemeinden Bornhöved, Tarbek und Trappenkamp
zusammen)
Beteiligung/Abwägungsvorschlag je Gemeinde 300,00 EUR
Präsentation des Lärmaktionsplanes in einem politischen
Gremium 600,00 EUR
Alle Optionen verstehen sich zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Erfahrungsgemäß ist es ausreichend, die Leistungen für den Entwurf des Lärmaktionsplanes und die Beteiligung mit Erarbeitung eines Abwägungsvorschlages für die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Ergänzungen oder Änderungen zu beauftragen. Der Aufwand würde dann für die Gemeinde bei rd. 1.550,00 EUR liegen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann durch Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes in der Amtsverwaltung und zusätzlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Mit der Prüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplanes sowie der Beteiligung und Erarbeitung eines Abwägungsvorschlages der sich aus den Stellungnahmen ergebenden Ergänzungen oder Änderungen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Leistungen nach erfolgter Preisumfrage an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Anlage/n:
Honorarangebot (nicht-öffentlich)