Vorlage - VO/2017/043/02GV-1
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Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Bauausschusses vom 08.03.2017 wurde eine beschränkte Ausschreibung für zwei feste Steganlagen durchgeführt. Die Ausschreibung hat zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis geführt. Die Kostenschätzung sowie die bereitgestellten Finanzmittel betragen 72.000 Euro. Das kostengünstigste Angebot betrug 117.046,02 Euro. Daher wurde die Ausschreibung gem. § 17 Abs. 1 Ziff. 3 VOB aufgehoben.
Die Gemeinde will dies zum Anlass nehmen, um über eine andere Art bzw. Bauweise der Steganlage zu beraten. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde zur Orientierung zwei Preisanfragen durchgeführt. Die Peisauskünfte sind auf kürzere Längen bezogen und schließen nicht alle notwendigen Leistungen ein. Daher dienen diese als grobe Orientierung.
Bevor eine erneute Ausschreibung erfolgt, ist ein Beschluss zur Stegart bzw. Bauweise erforderlich. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.07.2016 wäre aufzuheben.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzmittel in Höhe von 72.000 Euro stehen beim Produktsachkont 2/424020.0342000 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ist aus dem Beratungsergebnis zu erarbeiten.
Anlage/n:
Preisinformation Steg (nicht-öffentlich)
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