Tagesordnung - 24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 22.12.2016 | 10GV/16/036 | |||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 4.1 | Neujahrsempfang der Gemeinde | ||||||
Ö 4.2 | Neujahrsempfänge außerorts | ||||||
Ö 4.3 | Neujahrsempfang des Kreises | ||||||
Ö 4.4 | Antrag Städtebauförderung | ||||||
Ö 4.5 | Neues Löschfahrzeug | ||||||
Ö 4.6 | Drehleiterfahrzeug Feuerwehr | ||||||
Ö 4.7 | Baumaßnahme Landesverein | ||||||
Ö 5 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | Entscheidung über eine Vergabe der Reinigungsleistungen für die gemeindlichen Einrichtungen ab 2018 | VO/2016/658/10GV-1 | |||||
N 8 | Nichtöffentlicher Sitzungsteil | ||||||
N 8.1 | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 | ||||||
N 8.2 | Informationen an die Gemeindevertretung | ||||||
Ö 9 | Abschließender Beschluss über die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide"" a) Abwägung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss | VO/2016/819/10GV | |||||
Ö 10 | Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide"" a) Abwägung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss | VO/2016/820/10GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a)Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ….. b)Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von …. c)Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ….
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist abzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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02.02.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide““ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die in der Abwägungstabelle dargestellten und in der Gemeindevertretersitzung im Rahmen einer Beamer-Präsentation durch das Büro-Möller vorgebrachten Darstellungen und Erläuterungen sind zu berücksichtigen.
Die auf die Stellungnahme von Petersen & Partner erfolgte Abwägung von Möller-Plan vom 30.01.2017 ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist abzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
Frau Niels betritt wieder den Sitzungssaal und nimmt an der weiteren Sitzung teil.
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Ö 11 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||