Amt Bornhöved
 

Auszug - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide"" a) Abwägung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:01 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/820/10GV Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet "nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche "Große Heide""
a) Abwägung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:21-1/10/621.41_22
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Block verweist auf die allen Gemeindevertreter/innen vorliegende Beschlussvorlage nebst Anlagen und den im Sitzungsraum aushängenden B-Plan-Entwurf. Im Vorfeld zu dieser Sitzung erfolgte für die GV-Mitglieder eine eingehende Einarbeitung in dieses Thema.

 

Der Bauausschuss hatte sich zuletzt am 10.10.2016 mit dem Bebauungsplanentwurf Nr. 22 befasst. Das B-Plan-Verfahren bzw. der aktuelle Entwurf ist heute zu erläutern/ zu erörtern. Die Vorstellung der Thematik soll dabei durch das den B-Plan ausarbeitende Büro Möller-Plan erfolgen; dieses steht dabei auch für Rückfragen zur Verfügung.

 

Herr Block gibt das Wort sodann weiter an Frau Birgit Möller von Möller-Plan. Diese erläutert zunächst die Gesamtthematik. Anschließend wird die der Beschlussvorlage beigefügte Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen und die erfolgte Abwägung anhand einer Beamer-Präsentation von ihr eingehend dargestellt und erläutert.

 

Des Weiteren verweist Frau Möller auf ein noch eingegangenes Schreiben (Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf) des Ing.-Büros Petersen & Partner aus Kiel. Nach Auffassung von Möller-Plan, bedürfen die vorgebrachten Anmerkungen keiner Berücksichtigung, da es sich bei Petersen & Partner weder um eines der zu beteiligenden TöB noch die zu berücksichtigende Öffentlichkeit handelt. Auf Wunsch der Verwaltung sollte deren Stellungnahme dennoch geprüft werden und eine Abwägung erfolgen.

Dieses ist erfolgt. Den Gemeindevertreter/innen liegt dazu die von Möller-Plan erfolgte Abwägung in Form des Schreibens vom 30.01.2017 vor, welche Frau Möller erläutert.

 

Nach Abschluss des Vortrages von Frau Möller wird allen Gemeindevertreter/innen sowie den übrigen Anwesenden die Möglichkeit gegeben, Fragen o. ä. vorzubringen. Es werden jedoch keine Fragen o. ä. gestellt.

 

Abschließend weist Herr Block darauf hin, dass der in der Beschlussvorlage formulierte Beschlussvorschlag anzupassen ist:

 

Ziffer 1 zweiter Unterabsatz:

dem Vorschlag von Möller-Plan wird gefolgt; der Beschlussvorschlag ist entsprechend anzupassen

 

Ziffer 1 dritter Unterabsatz:

hier muss es heißen „Der rgermeister wird beauftragt …“

 

 

An dieser Stelle verlässt Frau Niels den Sitzungsraum.

 

Der allen GemeindevertreterInnen vorliegende Beschlussvorschlag mit den vorgenannten Änderungen in Ziffer 1 wird sodann wie folgt zur Abstimmung gegeben:
 

 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „rdlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die in der Abwägungstabelle dargestellten und in der Gemeindevertretersitzung im Rahmen einer Beamer-Präsentation durch das Büro-Möller vorgebrachten Darstellungen und Erläuterungen sind zu berücksichtigen.

 

Die auf die Stellungnahme von Petersen & Partner erfolgte Abwägung von Möller-Plan vom 30.01.2017 ist ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Der rgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet „rdlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist abzugeben, wo der Plan mit Begndung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür:15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0

 

Frau Niels betritt wieder den Sitzungssaal und nimmt an der weiteren Sitzung teil.