Vorlage - VO/2016/820/10GV
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Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss sowie einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges der K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ gefasst hat, wird die Gemeindevertretung nunmehr gebeten, über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zu beraten und zu beschließen sowie den Satzungsbeschluss zu fassen. Die vom Planungsbüro Möller erstellte Abwägungstabelle über Anregungen und Bedenken ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind die Änderungen in der Begründung zum Bebauungsplan, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist, durch das Planungsbüro farblich dargestellt worden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 wurde eine schalltechnische Untersuchung zu Geräuschimmissionen durch den TÜV Nord erstellt. Dabei wurde Gewerbelärm festgestellt, der im Einzelfall ein Proplem darstellt. Hierzu ist vom TÜV Nord empfohlen worden, dass die Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung mit dem entsprechenden Gewerbebetrieb trifft. Eine Umsetzung soll durch den Abschluss eines städtebauchlichen Vertrages erfolgen, der unter TOP 8 der Sitzung vorab beraten wird. Es wird auf die Hinweise zur Sachverhaltsschilderung zum städtebaulichen Vertrag verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a)Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von …..
b)Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ….
c)Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ….
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet „nördlich der Segeberger Straße, östlich der Waldstraße, südlich des Fußweges zur K 52 und westlich der Waldfläche „Große Heide“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist abzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Begründung zum B-Plan (Korrekturfassung)
Lageplan
Teil B – Textliche Fassung
Artenschutzgutachten
schalltechnische Untersuchung zu Geräuschimmissionen