Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 08. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek  

Bezeichnung: 08. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
Datum: Do, 19.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 26.11.2015  
04GV/15/011  
     
   
Ö 3  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Finanzbericht IV. Quartal 2015 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  
Enthält Anlagen
VO/2016/537/04GV  
Ö 6  
Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gönnebek für das Gebiet "nordwestlich des Dörpplatzes, nördlich des Wohngebäudes Dörpplatz 3" hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016/399/04GV  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet Tierhaltung westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle (Erweiterung Hähnchenhaltung)  
Enthält Anlagen
VO/2016/527/04GV  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 für ein Sondergebiet Tierhaltung westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle (Erweiterung Hähnchenhaltung)  
VO/2016/528/04GV  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.)Für das Gebiet westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 für die Ausweisung eines Sondergebietes für Tierhaltungsanlagen - hier „Hähnchenhaltung Untiedt“ - aufgestellt.

 

Die Gemeinde Gönnebek verfolgt mit der vorliegenden Planung die Absicht, zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und zur Erhaltung und Mehrung von Arbeitsplätzen einen ortsansässigen Tierhaltungsbetrieb im Bestand zu sichern und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Lageplan:

 

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll in Abstimmung und auf Kosten der Antragstellerin ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

 

6.Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten trägt die Vorhabenträgerin.

 

   
    19.05.2016 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

1. Für das Gebiet westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 für die Ausweisung eines Sondergebietes für Tierhaltungsanlagen - hier „Hähnchenhaltung Untiedt“ - aufgestellt.

 Die Gemeinde Gönnebek verfolgt mit der vorliegenden Planung die Absicht, zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und zur Erhaltung und Mehrung von Arbeitsplätzen einen ortsansässigen Tierhaltungsbetrieb im Bestand zu sichern und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll in Abstimmung und auf Kosten der Antragstellerin ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten trägt die Vorhabenträgerin.

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes nimmt Herr Christoph Untiedt wieder an der Sitzung teil.

Ö 9  
Untersuchung und Sanierung der Brücken im Gemeindegebiet  
VO/2016/538/04GV  
Ö 10  
Grundsatzbeschluss zur Beschaffung neuer Feuerwehrhelme  
VO/2016/536/04GV  
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Einwohnerfragezeit