Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/527/04GV  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet Tierhaltung westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle (Erweiterung Hähnchenhaltung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/04/621.3_3 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
19.05.2016 
08. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Gemeinde Gönnebek liegt ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens für die Betriebsstätte der Untiedt GbR in der Gemarkung Gönnebek für die Ausweisung eines Sondergebietes Tierhaltung „Hähnchenhaltung Untiedt“ vor. Der vollständige Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung der Beschlussvorlage wird auf diesen Antrag Bezug genommen.

 

Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob sie das Bauleitplanverfahren durch den Aufstellungsbeschluss einleiten möchte. Die Flächen werden derzeit im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. In östlicher Richtung befindet sich in einiger Entfernung die Ortslage Gönnebek mit gemischten Bauflächen und das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartenbau. Für das Plangebiet existiert momentan kein Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt somit im unbeplanten Außenbereich der Gemeinde Gönnebek.

 

Die bereits bestehende Tierhaltungsanlage wurde auf Grundlage einer Genehmigung gemäß Bund-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) errichtet. Parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (3. Änderung), mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebietes für Tierhaltungsanlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Antragstellerin.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle die Darstellung eines Sondergebietes für Tierhaltungsanlagen vorsieht. Die Gemeinde Gönnebek verfolgt mit der vorliegenden Planung die Absicht, zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und zur Erhaltung und Mehrung von Arbeitsplätzen einen ortsansässigen Tierhaltungsbetrieb im Bestand zu sichern und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Lageplan:

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll in Abstimmung und auf Kosten der Antragstellerin ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

 

6.Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin.

 


Anlage/n:

 

Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen B-Plan-Verfahrens (1590 KB)