Amt Bornhöved
 

Auszug - Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gönnebek für das Gebiet "nordwestlich des Dörpplatzes, nördlich des Wohngebäudes Dörpplatz 3" hier: Satzungsbeschluss  

08. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2016/399/04GV Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gönnebek für das Gebiet "nordwestlich des Dörpplatzes, nördlich des Wohngebäudes Dörpplatz 3"
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/04/621.64_01 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Erläuterung durch den Bürgermeister wird über folgende Beschlussvorschläge wie folgt abgestimmt:


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gönnebek für das Gebiet „nordwestlich des Dörpplatzes, nördlich des Wohngebäudes Dörpplatz 3“ eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem aus der Abwägungstabelle ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gönnebek für das Gebiet „nordwestlich des Dörpplatzes, nördlich des Wohngebäudes Dörpplatz 3“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gönnebek ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Vor dem nächsten Tagesordnungspunkt verlässt Herr Christoph Untiedt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.