Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet Tierhaltung westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle (Erweiterung Hähnchenhaltung)  

08. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2016/527/04GV Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet Tierhaltung westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle (Erweiterung Hähnchenhaltung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/04/621.3_3 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Erläuterung des Sachverhalts verliest der Bürgermeister folgende Beschlussvorschläge über die wie folgt abgestimmt wird:


1.  Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich der Straße Faldehörn, südlich der Hofstelle die Darstellung eines Sondergebietes für Tierhaltungsanlagen vorsieht. Die Gemeinde Gönnebek verfolgt mit der vorliegenden Planung die Absicht, zur Förderung der örtlichen Wirtschaft und zur Erhaltung und Mehrung von Arbeitsplätzen einen ortsansässigen Tierhaltungsbetrieb im Bestand zu sichern und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll in Abstimmung und auf Kosten der Antragstellerin ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

 

4.  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden.

 

6.  Alle im Zusammenhang mit der Planung erforderlichen und entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0