Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/538/04GV  

Betreff: Untersuchung und Sanierung der Brücken im Gemeindegebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg BickelAktenzeichen:21-3/04/541000/0901001
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
19.05.2016 
08. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Ingenieur-Büro KSK Ingenieure aus Eutin wurde beauftragt, drei Brücken der Gemeinde Gönnebek auf bauliche Schäden zu untersuchen.

Das ausführliche Gutachten liegt dem Bürgermeister vor. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens und Handlungsempfehlungen der Verwaltung dargestellt:

 

Brücke 001 über die Schwale

Es handelt sich um eine Brücke der Brückenklasse 30/30 gem. DIN 1072, d.h. es dürfen 2 Fahrzeuge gleichzeitig die Brücke befahren, wenn eine Achslast von 30 Tonne je Achse bei beiden Fahrzeugen nicht überschritten wird.

Am Bauwerk wurden nicht unerhebliche Rissbildungen festgestellt, die vermutlich auf Setzungen und unzulässige Belastungen in den Hinterfüllbereichen zurückzuführen sind.

Es sollte die Befahrung der Seitenstreifen im Bauwerksbereich durch bauliche Elemente unterbunden werden. Sanierungsarbeiten an den Stirnwänden sind durchzuführen, um weiteres Schwinden der Tragfähigkeit zu unterbinden.

 

Empfehlung:Beauftragung von Unterhaltungsarbeiten in 2017

 

 

Brücke 002 über die Grenzau

Die Bauweise der Brücke deutet auf eine Brückenklasse 30/30 gem. DIN 1072 hin. Am Bauwerk wurden keine Schäden gefunden, die auf eine Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Bauwerks deuten, jedoch sind diverse Unterhaltungsarbeiten erforderlich, um den Zustand der Brücke zu erhalten.

Um eine genauere Aussage über die max. Tragfähigkeit treffen zu können, sind Nachweise mit erheblichem Aufwand zu führen.

 

 

Empfehlung: Beauftragung von Unterhaltungsarbeiten in 2017

 

 

Brücke 003 „ Ölstraße“ über die Schwale

 

Es sind erhebliche verschiedene Schäden festgestellt worden, die von Reparaturarbeiten an dem Geländer bis hin zu Betonsanierungsarbeiten führen.

Der Beton der Überbauplatte weist brüchige Stellen, Minderfestigkeiten, Grobkornstellen und Kiesnester auf. Die Betondeckung platzt großflächig ab, der Bewehrungsstahl liegt frei, korrodiert und die Tragfähigkeit der Brücke verringert sich.

 

Empfehlung:

Aufgrund der Vielzahl an Schäden sollte eine Beschilderung der zulässigen Last auf 16 t Gesamtlast als Sofortmaßnahme veranlasst werden.

Hierzu wurde das Gutachten bereits an die zuständige Verkehrsaufsicht beim Kreis weitergeleitet. Es ist beabsichtigt, noch vor Sitzung der Gemeindevertretung einen Vor-Ort-Termin mit Teilnahme der Amtsverwaltung und des zuständigen Mitarbeiters beim Kreis durchzuführen, bei dem über die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen beraten wird.

Nähere Informationen hierzu können dann voraussichtlich durch den Bürgermeister in der Sitzung mitgeteilt werden.

 

Unabhängig vom Ergebnis des Vor-Ort-Termins schlägt die Verwaltung vor, eine Sanierung der Brücke zeitnah umzusetzen.

Im Haushalt der Gemeinde stehen für 2016 noch 25.000 € für Brückensanierungen zur Verfügung. Aus diesen Mitteln sollte das Ingenieurbüro mit der Planung möglicher Sanierungsschritte beauftragt werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

25.000 € Planungskosten in 2016, die im Haushalt bereits vorhanden sind.

Weitere Sanierungskosten in 2016/2017, die ggf. außerplanmäßig oder im Haushalt 2017 bereitzustellen sind.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Brücken 001 und 002:

 

Die notwendigen Sanierungsarbeiten werden im Jahr 2017 vorgenommen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2017 durch die Verwaltung anzumelden.

 

  1. Brücke 003:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Ingenieur-Büro KSK Ingenieure mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes zu beauftragen.

Anschließend ist die Gemeindevertretung über die Ergebnisse zu informieren, damit die weiteren erforderlichen Maßnahmen beschlossen werden können.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieur-Büro KSK Ingenieure entsprechend zu beauftragen.

 

 

 

 


Anlage/n: keine