Der Amtsausschuss beschließt den Abschluss einer ab 01.01.2015 geltenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg und von Zuständigkeiten des Landrates des Kreises Segeberg auf die Bürgermeister der Städte, amtsfreien Gemeinden und Amtsvorsteher der Ämter des Kreises Segeberg.
Auf Nachfrage ergänzt Herr Bünn, dass es grundsätzlich durchaus möglich bleibt, die Übertragung von Aufgaben, die nicht in diesem Katalog erfasst sind, abzulehnen.