Auszug - Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
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Wortprotokoll |
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit gibt der Amtsvorsteher die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.
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Wortprotokoll |
Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit gibt der Amtsvorsteher die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.