Auszug - Regelungen für das Amtsarchiv, Erlass einer Satzung über die Einrichtung und Nutzung des Archivs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig Holstein vom 11. August 1992 verpflichtet auch die Ämter, ein Archiv einzurichten und zu betreiben. Seit 2001 wird das amtseigene Archiv ehrenamtlich durch den ehemaligen leitenden Verwaltungsbeamten Ernst Timm betreut.
Die dazugehörige Regelung in Form einer Satzung über das Archiv wurde bisher nicht erlassen. Der vorliegende Satzungsentwurf entspricht weitestgehend den Satzungen anderer kommunaler Archive.
Beschluss:
Der Amtsausschluss beschließt den Erlass der Satzung über die Einrichtung und Nutzung des Archivs des Amtes Bornhöved in der als Entwurf vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0