Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
Datum: Di, 18.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Verpflichtung eines bürgerlichen Ausschussmitgliedes      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 03.09.2013  
05BauA/13/006  
     
   
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 6  
Maßnahmen an der Vakuumentwässerungsanlage - Sachstandsbericht -      
Ö 7  
Sachstandsbericht zum Breitbandausbau      
Ö 8  
Sachstandsbericht zur Prüfung der öffentlichen Spielplätze      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Ausbau der Belauer Straße      
Ö 10  
Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung von Schäden durch LKW-Verkehr an Straßeneinmündungen      
Ö 11  
Knickpflege und Zustand der Wirtschaftswege      
Ö 12  
Beschaffung von Beutelspendern und Abfallbehältern zur Beseitigung von Hundekot      
Ö 13  
Überarbeitung der Rahmenbedingungen für die Vergabe von Baugrundstücken Op'n Barg      
    18.03.2014 - Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Baugrundstücken „Op‘n Barg“ wie folgt zu ändern:

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schmalensee haben Vorrang vor Auswärtigen. Sollte unter den Kaufinteressenten kein Schmalenseer dabei sein, soll das Angebot des Auswärtigen zugelassen werden.

Das erworbene Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren mit einem Eigenheim für den Eigenbedarf zu bebauen. Der Begriff „Eigenbedarf“ wurde von der Gemeinde wie folgt definiert: „Eigenbedarf besteht, wenn die Erwerberin oder der Erwerber selbst Bauherrin oder Bauherr ist oder die Bauherrenfunktion von Verwandten ersten Grades der Erwerberin oder des Erwerbers ausgeübt wird.“

Das auf dem erworbenen Grundstück errichtete Einfamilienhaus ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Fertigstellung für den Eigenbedarf zu nutzen. Ein entsprechender Passus ist in den Kaufvertrag aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 4 Stimmenthaltung: 0

 

2. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Baugrundstücken „Op‘n Barg“ wie folgt zu ändern:

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schmalensee haben Vorrang vor Auswärtigen. Sollte unter den Kaufinteressenten kein Schmalenseer dabei sein, soll das Angebot des Auswärtigen zugelassen werden.

Das erworbene Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren mit einem Eigenheim für den Eigenbedarf zu bebauen. Der Begriff „Eigenbedarf“ wurde von der Gemeinde wie folgt definiert: „Eigenbedarf besteht, wenn die Erwerberin oder der Erwerber selbst Bauherrin oder Bauherr ist oder die Bauherrenfunktion von Verwandten ersten Grades der Erwerberin oder des Erwerbers ausgeübt wird.“

Der Passus „Das auf dem erworbenen Grundstück errichtete Einfamilienhaus ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Fertigstellung für den Eigenbedarf zu nutzen. Ein entsprechender Passus ist in den Kaufvertrag aufzunehmen.“ soll zukünftig gestrichen werden.

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 0

 

   
    25.06.2014 - Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
    N 15 - geändert beschlossen
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Ö 14  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 15  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses