Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2023 | 02FinA/23/042 | |||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) | VO/2023/344/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2024 – 2026 auf 1,05 € je cbm festgesetzt. Die Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gem. anliegendem Entwurf geschlossen.
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27.11.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||
Die Zusatzgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2024 – 2026 auf 1,05 € je cbm festgesetzt. Die Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gem. anliegendem Entwurf geschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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13.12.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2024 – 2026 auf 1,05 € je cbm festgesetzt. Die Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gem. anliegendem Entwurf geschlossen.
Der Kalkulationszeitraum für die Gebührenbemessung soll zukünftig ein Jahr statt der bisherigen drei Jahre betragen. Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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14.12.2023 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Zusatzgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2024 – 2026 auf 1,05 € je cbm festgesetzt. Die Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gem. anliegendem Entwurf geschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Gebührenbemessung soll zukünftig ein Jahr statt der bisherigen drei Jahre betragen. Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 |
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Ö 6 | Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 | VO/2023/334/02GV | |||||
Ö 7 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 8 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||