Amt Bornhöved
 

Auszug - Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2023/344/02GV Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:2.4 2/815.122
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Beschlussvorschlag wurde bereits in der Sitzung des Finanzausschusses vom 27.11.2023 beraten und beschlossen. Jedoch bestehen weiterhin Zweifel, ob im Hinblick auf die anstehenden Investitionen im Bereich der Wasserversorgung, eine Absenkung der Gebühren wirklich ratsam ist. Es wird befürchtet, dass nach Ablauf des nächsten Kalkulationszeitraumes die Gebühren wieder deutlich angehoben werden müssen.

 

Frau Lemberger wird hierzu um Stellungnahme gebeten und erklärt, dass eine Absenkung der Gebühr aus Ihrer Sicht unumgänglich ist.

 

Die Gemeinde hat gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG (Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein) die Gebühren kostendeckend zu erheben und Überdeckungen gem. § 6 Abs. 2 Satz 8 KAG innerhalb von drei Jahren nach Feststellung gegenüber dem Gebührenzahler auszugleichen. Eine Nichtabsenkung der Gebühren wäre rechtswidrig.

Weiter erklärt sie, dass die erwarteten Abschreibungen der geplanten Investitionen bereits in der Kalkulation berücksichtigt worden sind und somit, aus ihrer Sicht, nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Gebühren zum Ende des folgenden Kalkulationszeitraumes, in drei Jahren, zu rechnen ist.

Weiter erklärt sie, dass der Kalkulationszeitraum von den bisherigen 3-jährigen Rhythmus auch auf einen 2-jährigen bzw. jährlichen Rhythmus umgestellt werden könnte. Eine Umstellung muss langfristig angelegt sein und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen. Durch die jährliche Beschlussfassung über die festzusetzende Wassergebühr könnten jedoch sprunghafte Anhebungen oder Senkungen eher vermieden werden.

 

Nach ausführlicher Aussprache wird die Verwaltung gebeten, die Wassergebührenbescheide mit einem Hinweis auf die Änderung des Kalkulationszeitraumes von drei Jahren auf ein Jahr zu informieren und auch auf die anstehenden Investitionsmaßnahmen, welche dann die Gebühr wieder deutlich negativer Belasten können, hinzuweisen. 

 

Weiter wird über folgenden geänderten Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung abgestimmt:  
 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

Die Zusatzgebühr wird für einen Kalkulationszeitraum von 2024 – 2026 auf 1,05 € je cbm festgesetzt.

Die Neufassung einer Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gem. anliegendem Entwurf geschlossen.

 

Der Kalkulationszeitraum für die Gebührenbemessung soll zukünftig ein Jahr statt der bisherigen drei Jahre betragen.


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0