Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/334/02GV  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
13.12.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Diese Beschlussvorlage dient mit ihren Anlagen der Vorberatung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024.

 

In der Anlage hierzu finden Sie eine Übersicht der berücksichtigten Haushaltsmeldungen aus der Verwaltung und den verschiedenen Ausschüssen der Gemeinde. Die daraus resultierende mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird im vorläufigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt und ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Genauso wie der geplante Stellenplan inkl. einer Veränderungsübersicht im Vergleich zum vorangegangenem Jahr.

 

Die anliegende Übersicht sowie die anliegende Ergebnis- und Finanzplanung berücksichtigen noch nicht die glichen Kreditaufnahmen und die daraus resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen. Auch die Abschreibungen für die geplanten Investitionen sind noch nicht in der mittelfristigen Ergebnisplanung berücksichtigt worden, sodass die geplanten Jahresergebnisse, insbesondere der Folgejahre, in der endgültigen Haushaltsplanung weiter negativ belastet sein werden.

 

In der mittelfristigen Ergebnisplanung erwartet die Gemeinde für 2024, 2025 und 2026 Jahresfehlbeträge, welche durch die Ergebnisrücklage bzw. der zum 01.01.2024 zu schaffenden Ausgleichsrücklage gedeckt werden können.

Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen hat die Gemeinde jedoch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, wenn sich in der mittelfristigen Ergebnisplanung kein Ausgleich der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen darstellen lässt. Die Kommunalaufsicht ist in diesen Fällen gehalten die Gesamtgenehmigung (Kreditobergrenze, Verpflichtungsermächtigungen) auf einen Teilbetrag zu beschränken oder ganz zu versagen. 

Als Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen werden verwaltungsseitig zunächst die kritische Überprüfung der Aufwendungen, insbesondere der Unterhaltungsaufwendungen (Konten 5211000 und 5221000), auf Einsparpotentiale vorgeschlagen.

 

Zudem wird empfohlen die Ertragsseite zu erhöhen, in dem die Hebesätze der Gemeinde auf die Mindesthebesätze der aktuellen Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen angehoben werden.

 

Dies würde sich im Einzelnen wie folgt darstellen:

 

Aktueller Hebesatz

Ertrag nach Plan

Mindest-hebesatz

Geplanter Ertrag mit Mindesthebesatz

glicher Mehrertrag

GrdSt. A

370 %

12.000 €

380 %

12.300 €

300 €

GrdSt. B

390 %

518.000 €

425 %

564.500 €

46.500 €

Gew.St.

370 %

1.221.500 €

380 %

1.254.500 €

33.000 €

 

 

 

 

 

79.800 €

 

 

Da die möglichen Kreditaufnahmen ab 2024 noch nicht in der Finanzplanung dargestellt sind und der aktuelle Bestand der liquiden Mittel nicht mit dem geplanten Finanzmittelbestand zum Ende des Jahres 2023 übereinstimmt, wird in der folgenden Tabelle die von der Verwaltung erwartete und geplante Entwicklung der liquiden Mittel gesondert dargestellt.

 

Finanzmittelbestand 23.11.2023:

2.855.429,29 €

Erwartete Veränderungen (inkl. der Rückerstattungen bereits geleisteter Ausbaubeiträge für den Silgen Bargen)

-355.429,29 €

Anfangsbestand liquide Mittel 2024:

2.500.000,00 €

Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2023 in 2024

1.090.000,00 €

Geplante Kreditermächtigung 2024

7.306.300,00 €

Geplanter Finanzänderung 2024 lt. Finanzplan

10.412.100 €

Endbestand liquide Mittel 2024:

484.200,00 €

Geplante Kreditermächtigung 2025

2.608.800 €

Geplanter Finanzänderung 2025 lt. Finanzplan

-5.118.000 €

Endbestand liquider Mittel 2025:

-2.025.000,00 €

 

Diese Darstellung macht deutlich, dass die Gemeinde die Auszahlungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit/für laufenden Aufwand langfristig reduzieren und die Einnahmen erhöhen muss, um zahlungsfähig zu bleiben.

 

Zudem wird in diesem Zusammenhang auf den § 85 Abs.1 S.1 GO (Gemeindeordnung) hingewiesen. Dieser besagt, dass Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden dürfen.

Auszahlungen aus Aufwendungen sind somit immer durch entsprechende Einzahlungen aus Erträgen der laufenden Verwaltung zu decken. 

 

Ohne weitere Änderungen würde die Haushaltssatzung 2024 folgende Eckdaten ausweisen:

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge2 auf

9.600.300  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

11.026.300  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.426.000  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.845.700  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

9.816.400  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

213.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

7.705.500  EUR

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

7.306.300  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.050.000  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

14,9  Stellen3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

370 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

390 %

 

 

2. Gewerbesteuer

370 %

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe oben

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan 2024 für die Beratung in der Gemeindevertretung soll mit folgenden Änderungen gefertigt werden:

 

-          Planung einer Kreditaufnahme in Höhe der Kreditobergrenze

-          Berücksichtigung der geplanten Investitionen bei den Abschreibungswerten

-          Erhöhung der Realsteuerhebesätze auf die Mindestsätze für Fehlbetragszuweisungen (380 %, 425 %, 380 %)

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

-          Übersicht der Haushaltsmittelanmeldungen

-          Vorläufiger Ergebnis- und Finanzplan

-          Entwurf Stellenplan 2024

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht der Haushaltsanmeldungen.pdf (880 KB)      
Anlage 2 2 vorl. Ergebnis und Finanzplan.pdf (205 KB)      
Anlage 3 3 StP 02 HH2024 ohne Namen 2023.11.22.pdf (212 KB)