Tagesordnung - 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2013 | 08GV/13/005 | |||||
Ö 2.1 | Berichtigung einer Unrichtigkeit in der Niederschrift aus der Sitzung vom 11.12.2012 | ||||||
Ö 3 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 4 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 2, östlich Teilfläche des Flurstücks 21/1, Gemarkung Tensfeld | ||||||
Ö 6 | Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Mülldeponie", Flurstücke 13/3, 16/1, 17, 18/1, 19/1, alle Flur 2, Gemarkung Tensfeld | ||||||
10.04.2013 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 7. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Mülldeponie“, Flurstücke 13/4, 16/1, 17, 18/1, 19/1, alle Flur 2, Gemarkung Tensfeld“ folgende Änderung vorsieht:
Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen, für Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen – Abfall, hier: Abfallwirtschaft.
Lageplan 7. Änderung F-Plan:
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Kreis Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.
Die Planung wird von einer Kostenübernahme durch den Wege-Zweckverband abhängig gemacht. Eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten wird nicht gefordert.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung unmittelbar im Anschluss an diese Sitzung durchgeführt werden.
6. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Bauleitplanung sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch eine Erstattung des Wege-Zweckverbandes in gleicher Höhe gesichert. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Planungs- und Prüfaufträge zu erteilen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
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Ö 7 | Beschluss über den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Mülldeponie", Flurstücke 13/3, 16/1, 17, 18/1, 19/1, alle Flur 2, Gemarkung Tensfeld | ||||||
Ö 8 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 9 | Verschiedenes | ||||||