Auszug - Beschluss über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 2, östlich Teilfläche des Flurstücks 21/1, Gemarkung Tensfeld
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende übergibt nach einer kurzen Einführung das Wort an Frau Jendrny, die zunächst weitere Informationen zum Verfahrensablauf gibt. Anhand der Planzeichnung beschreibt sie Lage und Umfang des Plangebietes sowie Planungsanlass und Ziele. Art und Maß der baulichen Nutzung werden eingehend besprochen.
Nach dem Beratungsverlauf ist zusätzlich mit aufzunehmen, dass Photovoltaikanlagen zulässig sein sollen. Weiterhin gibt Frau Jendrny den Hinweis, dass der Ausgleich noch zu regeln ist.
Die Vorsitzende erkundigt sich bei den Zuhörerinnen und Zuhörern, ob aus deren Sicht noch ergänzender Informationsbedarf besteht oder diese sich zur Planung äußern möchten. Dies wird jedoch verneint.
Daraufhin wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 2, östliche Teilfläche des Flurstückes 21/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld, ergänzt um die Festsetzung, dass Photovoltaikanlagen zulässig sein sollen.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0