Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss über den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Mülldeponie", Flurstücke 13/3, 16/1, 17, 18/1, 19/1, alle Flur 2, Gemarkung Tensfeld  

19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jendrny erläutert den Planentwurf und beschreibt den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit dieser Planung soll die Nutzung der vorhandenen Abfallwirtschaftsanlagen an die heutigen rechtlichen und technischen Erfordernisse angepasst und planungsrechtlich gesichert werden.

 

Hierzu wird eine Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfall, hier: Mülldeponie geändert in eine Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfall, hier: Abfallwirtschaft.

 

Ziele und Inhalte der Planung werden ausführlich diskutiert. Herr Höppner und Herr Betten beschreiben die derzeitigen Nutzungen auf der Mülldeponie.

 

Der Wege-Zweckverband möchte zeitlich befristet zusätzliche Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft am Standort initiieren. Hierzu hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume dem Deponiebetreiber mitgeteilt, dass aufgrund der Darstellung der Deponiefläche im Flächennutzungsplan als Fläche mit der Zweckbestimmung „Abfallbeseitigung“ eine Verlängerung der bestehenden Genehmigungen und eine Neugenehmigung weiterer Projekte nicht in Aussicht gestellt werden kann. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Nutzungen der Deponiefläche planungsrechtlich gesichert werden. Zu diesem Zweck soll der Plangeltungsbereich die Zweckbestimmung „Abfallwirtschaft“ erhalten, wodurch die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung geschaffen werden.

 

Seitens des Wege-Zweckverbandes wird noch einmal betont, dass zukünftige Einzelmaßnahmen grundsätzlich ein separates Genehmigungsverfahren entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erfordern.

 

Auf Nachfrage eines Zuhörers geben Herr Betten und Herr Höppner ergänzende Informationen zur Mülldeponie.

 

Nachdem sich die Vorsitzende durch Nachfragen davon überzeugt hat, dass Wortbeiträge zu dem Planentwurf nicht mehr gewünscht werden, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tensfeld für das Gebiet „Mülldeponie“, Flurstücke 13/3, 16/1, 17, 18/1, 19/1, alle Flur 2, Gemarkung Tensfeld.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 9   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0