Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 52, Kiesstraße 2, östliche Teilfläche des Flurstückes 21/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld, ergänzt um die Festsetzung, dass Photovoltaikanlagen zulässig sein sollen.