Die Benutzungsgebühr wird ab dem 01.01.2021 auf 4,38 € (x,xx € oder 5,08 € (bitte entsprechend streichen und/oder ergänzen)) pro 1 cbm festgesetzt. Der Erlass einer IX. Nachtragssatzung zur Beitrags – und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
30.11.2020 - Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp
Ö 8 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsgebühr wird ab dem 01.01.2021 auf 4,38 € pro 1 cbm festgesetzt. Der Erlass einer IX. Nachtragssatzung zur Beitrags – und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem Entwurf beschlossen.
10.12.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
Ö 13 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsgebühr wird ab dem 01.01.2021 auf 4,38 € pro 1 cbm festgesetzt.
Der Erlass einer IX. Nachtragssatzung zur Beitrags – und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp wird gemäß anliegendem und redaktionell zu berichtigendem Entwurf (siehe obigen Sachverhalt) beschlossen.