Vorlage - VO/2020/311/10GV
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Sachverhalt:
Die Bundesregierung will die Klimawende und dafür den CO2-Ausstoß deutlich senken. Eine Gesetzesregelung des Bundes wirkt sich dabei nun auch auf die GWT aus – und zwar das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses legt fest, dass ab 2021 ein CO2-Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne CO2 auf „in Verkehr gebrachte Brenn- und Kraftstoffe“ zu entrichten ist, unter anderem auch von uns als Erdgasversorger. Diese zusätzliche Besteuerung, in den Medien auch als „CO2-Steuer“ bezeichnet, wird ab dem 01.01.2021 wirksam und in jährlichen Stufen bis zum Jahr 2026 weiter erhöht.
Auf der Grundlage der Gasbeschaffungspreise im Gasportfolio GWT Vertrieb bei der EEG, der veröffentlichten Netzpreise GWT Netz zum 01.01.2021, der jetzt anfallenden CO2-Abgabe und dem Wirtschaftsplan 2021 für den Spartenbereich Gas, empfehlen die Gemeindewerke Trappenkamp zum 01.01.2021 die Erdgastarife für die Grundversorgung und Ersatzversorgung und im Sondervertrag McTrapp Gas der Gemeindewerke Trappenkamp um 0,40 Cent/kWh zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% anzuheben. Die letzte Preisanpassung im Gasbereich wurde am 01.01.2017 vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
die Tarife Erdgas für Haushalt- und Gewerbekunden in der Grund- und Ersatzversorgung, sowie die Tarife Sondervertrag McTrapp Gas der Gemeindewerke Trappenkamp zum 1.01.2021 um 0,40 Cent/kWh zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% anzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp wird in der nächsten Sitzung, gemäß Ihrem Beschluss vom 10.12.2020 hinsichtlich von Tarifänderungen im Gasbereich, nachrichtlich hierüber unterrichtet.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Eilentscheidung Bürgermeister 03.11.2020 (149 KB) |