Vorlage - VO/2020/308/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 27.09.2018 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen. Mit einem weiteren Beschluss vom 27.05.2020 hat die Gemeindevertretung den Plangeltungsbereich erweitert und damit die Gewerbeflächen südlich der Arndtstraße sowie die Flächen im westlichen Bereich der Danziger Straße in die Planung einbezogen.
Mit der Planung soll die gewachsene Gemengelage durch bauplanerische Maßnahmen städtebaulich neu geordnet (Berücksichtigung des Trennungsgrundsatzes des § 50 BImSchG) sowie bisher unbebaute Flächen aktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Bauweise und Baugrenzen sollen an die vorhandene und teilweise geplante Bebauung angepasst werden.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 regelt die Nutzung von Grundstücken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Gemeinde Trappenkamp. Sie wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, weil die Voraussetzungen dafür vorliegen (siehe Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB). Eine Umweltprüfung entfällt dadurch.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat der Bauausschuss am 20.08.2020 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 14.09.2020 bis 14.10.2020 öffentlich ausgelegt sowie in das Internet gestellt.
Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung. Die von dem Planungsbüro aktualisierten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Abwägungstabelle aufgeführten Ergebnis geprüft.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet: „Südlich der Arndstraße, westlich der Gablonzer Straße, nördlich der Danziger Straße, mit Ausnahme der Grundstücke Danziger Straße
15 - 35“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt und auch über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung
Überschrift und Legende
Begründung (Begründung mit Änderungen)
Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13 a BauGB
Fachbeitrag Artenschutz
Schalltechnische Untersuchung und Nachtrag