Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenunterhaltungsarbeiten mit den Gemeinden Gönnebek und Rendswühren gemeinsam im Jahr 2021 durch zu führen. Die erforderlichen Finanzmittel sind anteilig für die Gemeinde Bornhöved zum Haushalt 2021 bereit zu stellen.
18.09.2019 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved
Ö 10 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Straßenunter-haltungsarbeiten mit den Gemeinden Gönnebek und Rendswühren gemeinsam im Jahr 2021 durchzuführen. Die erforderlichen Finanzmittel sind anteilig für die Gemeinde Bornhöved zum Haushalt 2021 bereitzustellen.
26.09.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Ö 20 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenunterhaltungsarbeiten mit den Gemeinden Gönnebek und Rendswühren gemeinsam im Jahr 2020 durch zu führen. Die erforderlichen Finanzmittel sind anteilig für die Gemeinde Bornhöved zum Haushalt 2020 bereit zu stellen.
Die Meterangaben sind auf die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.
Der gemeindeeigene Parallelweg wird auf Kosten der Gemeinde Bornhöved im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Verbindungsstraße ebenfalls mit saniert.
Nach Aussage des anwesenden Bürgermeisters der Gemeinde Gönnebek, Herr Hamann, unter TOP 25.2, handelt es sich um das Jahr 2021.
12.12.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2019 zu TOP 20 wird hinsichtlich des Ausführungsjahres aufgehoben.
Die Gemeindevertretung beschließt die Straßenunterhaltungsarbeiten mit den Gemeinden Gönnebek und Rendswühren gemeinsam im Jahr 2021 durchzuführen. Die erforderlichen Finanzmittel sind anteilig für die Gemeinde Bornhöved zum Haushalt 2021 bereit zu stellen.
Im Zuge der vorstehenden Arbeiten ist auch die Zuführung zur B 430 zu unterhalten.