Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Eichengrund/Schwarzer Berg  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 4.6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende teilt mit, dass es sich bei einem Verkehrsspiegel nach der Straßenverkehrsordnung lediglich um ein Hilfsmittel handelt. Die grundsätzliche Sorgfaltspflicht (beispielsweise beim Ausfahren aus einem Grundstück) gilt weiterhin. Im Zweifelsfall muss sich der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer vorsichtig in den Bereich hineintasten oder sich einweisen lassen.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, die Verkehrsaufsicht und die Polizei halten einen Verkehrsspiegel aufgrund der nachfolgenden Punkte jedoch für kritisch:

1. Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis) oder Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti)

2. Verzerrtes und verkleinertes Spiegelbild (Gefahr von Falschinterpretation der Verkehrssituation)

3. Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen

4. Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung

5. Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild (Radfahrer und Fnger können übersehen werden

Dies sind nur Hinweise, die gegen eine Aufstellung von Verkehrsspiegeln sprechen. Die Gemeinde  als Straßenbaulastträger kann selbst entscheiden, ob sie einen  Verkehrsspiegel aufstellt.