Auszug - Geschwindkeitsbegrenzung auf 70 km/h in der Gönnebeker Straße Höhe der Sandensiedlung
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende berichtet, dass für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h die Zuständigkeit bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg liegt. Entsprechende Anträge hat der Kreis Segeberg in der Vergangenheit (nämlich in den Jahren 2003 und 2007) bereits abgelehnt.
Es wurde nunmehr ein neuer Antrag aufgrund einer möglichen Vergleichbarkeit mit einer Geschwindigkeitsreduzierung in der Gemeinde Hausberg bei der Verkehrsaufsicht gestellt.