Vorlage - VO/2019/293/02GV
|
|
Sachverhalt:
Derzeit wird die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vorbereitet und wird aus diesem Grund der Bauausschuss im Aufstellungsverfahren beteiligt.
Als Beratungsgrundlage werden dem Bauausschuss die Haushaltsanmeldungen (Haushaltspositionen) der Abteilungen 21-2 und 21-3 der Amtsverwaltung zur Verfügung gestellt.
Auch von anderen Abteilungen der Amtsverwaltung erfolgen Haushaltsanmeldungen die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallen können. Sollten deshalb konsumtive oder investive Maßnahmen aus dem Bereich des Bauausschusses für 2020 vorgesehen sein die in den Anlagen nicht aufgeführt sind, wird gebeten dieses in der Sitzung zu besprechen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem Finanzbericht für das II. Quartal 2019 in den Produkten Wasserversorgung (533000), Abwasserbeseitigung (538000), Oberflächenentwässerung (538010), Gemeindestraßen (541000) und Kinderspielplätze (551010) Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von 428.900 EUR neu eingeplant wurden (zzgl. 37.000 EUR übertragener Ermächtigungen). Von diesen Mitteln wurden bislang nur rd. 141.000 EUR verbraucht. Für die Gemeindestraßen werden zwar noch größere Zahlbeträge erwartet, insgesamt ist jedoch absehbar, dass bei der Unterhaltung wieder erhebliche Einsparungen entstehen werden.
Im Bereich der Investitionen verhält es sich vergleichbar. So sind in den o. g. Produkten für Infrastrukturmaßnahmen u. ä. (z. B. AiB, Entsorgungsleitungen) Haushaltsmittel in Höhe von 388.000 EUR neu eingeplant (zzgl. 183.000 EUR übertragener Ermächtigungen) und wurden davon bislang nur rd. 26.000 EUR verbraucht. Auch in diesen Bereichen dürften somit beträchtliche Einsparungen entstehen.
Eine Umsetzungsquote von rd. 31 % im Bereich der konsumtiven Maßnahmen und rd. 5 % bei den Investitionen ist mit dem Haushaltsgrundsatz der Wahrheit und Klarheit nicht vereinbar. Es wird deshalb darum gebeten, kritisch zu hinterfragen, ob eine Umsetzung der eingeplanten Maßnahmen tatsächlich für 2020 vorgesehen ist und erforderlichenfalls die nicht benötigten Mittel zu streichen. Beispielsweise wurden im Haushaltsjahr 2019 für die Unterhaltung von Kinderspielplätzen 50.000 EUR bereitgestellt. Es erscheint äußerst zweifelhaft, ob es überhaupt möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, für die Reparatur von Spielgeräten u. ä. solch einen hohen Betrag aufzuwenden und beträgt folgerichtig das aktuelle AO-Soll beim PSK 551010.5211000 auch nur rd. 1.700 EUR (Umsetzungsquote = 3,40 %).
Finanzielle Auswirkungen:
s. Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss bei der Aufstellung des Haushalts 2020 die in der Anlage aufgeführten Positionen/Beträge mit den in dieser Sitzung besprochenen Änderungen zu berücksichtigen.
Anlage/n:
Haushaltsanmeldungen 21-2 und 21-3
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HH-Anmeldungen 21-2 + 21-3 konsumtiv (5973 KB) | ||||
2 | HH-Anmeldungen 21-2 + 21-3 investiv (8633 KB) |