Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2018 | 02FinA/18/027 | |||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 6 | Verteilung der Zentralitätsmittel 2016 | VO/2019/012/02GV | |||||
Ö 7 | Verteilung der Zentralitätsmittel 2017 | VO/2019/014/02GV | |||||
Ö 8 | Verteilung der Zentralitätsmittel 2018 | VO/2019/026/02GV | |||||
Ö 9 | Jahresabschluss 2016 | VO/2019/069/02GV | |||||
Ö 10 | Jahresabschluss 2017 | VO/2019/123/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den teilweisen Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung.
c) Die Gemeindevertretung beschließt, den verbleibenden Fehlbetrag auf das Folgejahr vorzutragen.
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17.04.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Form zu beschließen. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen. b) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den teilweisen Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung zu beschließen. c) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den verbleibenden Fehlbetrag auf das Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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25.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 18 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: a) Die Gemeindevertretung beschließt nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den teilweisen Ausgleich des erwirtschafteten Jahresfehlbetrages durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung.
c) Die Gemeindevertretung beschließt, den verbleibenden Fehlbetrag auf das Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis dafür: 15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 11 | Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2019/109/02GV | |||||
Ö 12 | Beratung und ggf. Beschlussfassung einer Nachtragssatzung der Benutzungsgebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) | VO/2019/149/02GV | |||||
Ö 13 | Höhe der Zuwendung an die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr | ||||||
Ö 14 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||