Auszug - Beschlüsse zur Tagesordnung
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Wortprotokoll |
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird mitgeteilt, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung die Punkte „Einführung einer Zweitwohnungssteuer“ und „Finanzierung von künftigen Straßenausbaumaßnahmen“ von der Tagesordnung genommen und in den Fachausschuss zurückverwiesen hat.
Eine Beratung im Finanzausschuss zum jetzigen Zeitpunkt wird aber nicht für erforderlich gehalten.
Zweitwohnungssteuer
Die Höhe der möglichen Zweitwohnungssteuer kann nicht prognostiziert werden. Für eine Prognose wäre eine umfangreiche Datenerhebung (= Datenverarbeitung) notwendig. Eine Datenverarbeitung ist aber nur zulässig, wenn eine Aufgabe wahrgenommen wird. Eine Datenverarbeitung zur Entscheidung darüber, ob evtl. eine Aufgabe wahrgenommen werden soll, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass der Finanzausschuss der Gemeindevertretung mit einer erneuten Beratung dieser Angelegenheit keine erhellenden Erkenntnisse für eine Entscheidung liefern kann. Die Gemeindevertretung muss die grundsätzliche Entscheidung darüber treffen, ob solch eine Steuer erhoben wird und die Amtsverwaltung dafür einen entsprechenden Satzungsentwurf vorlegen soll, ohne ein mögliches Steueraufkommen zu kennen. Ein Satzungsentwurf wird aber noch eine gewisse Zeit benötigen, weil das OVG die in Schleswig-Holstein übliche Bemessungsgrundlage als rechtswidrig beurteilt hat.
Finanzierung Straßenausbaumaßnahmen
Diese Angelegenheit wurde bereits im Herbst vergangenen Jahres im Finanzausschuss behandelt. Eine erneute Beratung ist erst vorgesehen, wenn die Kosten für die Sanierung bzw. den Ausbau der Straße „Silgen Bargen“ bekannt sind. Entsprechende Zahlen liegen aber noch nicht vor und wird eine Notwendigkeit zur Beratung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesehen.
Anschließend wird beantragt, folgende Punkte neu in die Tagesordnung aufzunehmen (die übrigen TOP verschieben sich entsprechend):
TOP 12 Beratung und ggf. Beschlussfassung einer Nachtragssatzung der
Benutzungsgebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung)
TOP 13 Höhe der Zuwendung an die Kameradschaftskasse der Freiwilligen
Feuerwehr
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
(2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder ist erforderlich)