Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss über den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
VO/2023/211/01Amt-1 Beratung und Beschluss über den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten LangeAktenzeichen:1.1
  Bezüglich:
VO/2023/211/01Amt
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Amtsvorsteherin übergibt das Wort an den Amtsdirektor. Dieser erklärt, dass jede Verwaltung eine andere Regelung hat. Dies wird auch anhand der beigefügten Synopse ersichtlich.

 

Der Amtsdirektor erklärt, dass der 1. Stellvertreter an den Sitzungen des L-Teams teilnehmen kann, um stetig informiert zu sein. Der Vertretungsfall tritt nur ein, sofern der Amtsdirektor diesen ausruft.


Es wird darauf hingewiesen, dass bei der finanziellen Auswirkung nur der 1. Stellvertreter eingerechnet wurde. Die Pauschale für den 2. Stellvertreter wurde nicht berücksichtigt.

 

Auf Nachfrage wird erklärt, dass neben der monatlichen Pauschale in Höhe von 44,00 €, eine taggenaue Vertretungsabrechnung erfolgt.

 

Die Amtsausschussmitglieder sprechen sich für die in der Vorlage vorgeschlagene Variante aus.

 

Vor der Beschlussfassung wird eine Neufassung des Satzungsentwurfes als Tischvorlage verteilt und die Änderungen erläutert. Der Satzungsentwurf ist der Sitzung als Anlage beigefügt.

In § 2 Nr. 2 des Satzungsentwurfes wurde der Satz 3 um die Angabe des geltenden Absatz 3 in § 9 der EntschVO ergänzt. Der Satz 4 „Danach beträgt der Höchstsatz derzeit € 1.557,00 monatlich.“ wurde gestrichen. Zudem wurde in § 8 der Satz „Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung mit Datum vom 07.01.2019 außer Kraft“ mit aufgenommen.   
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt,

 

die Entschädigungssatzung, entsprechend dem Entwurf der Tischvorlage. Hier ist enthalten, dass die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors, neben dem Sitzungsgeld für Mitglieder des Amtsausschusses eine Entschädigung nach § 11 KomBesVO i. V. mit § 10 Abs. 2 der KomBesVO, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 44,00 erhalten.

 

Weiterhin erhalten die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors bei Verhinderung der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors für ihre oder seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor vertreten wird, 1/30 des monatlichen Höchstsatzes nach § 9 (3) der EntschVO in Verbindung mit § 7 der EntschVO. 

 

Die Entschädigungssatzung tritt rückwirkend zum 01.11.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung mit Datum vom 07.01.2019 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis dafür: 46 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0