Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/211/01Amt-1  

Betreff: Beratung und Beschluss über den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten LangeAktenzeichen:1.1
  Bezüglich:
VO/2023/211/01Amt
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
06.11.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Aus der Sitzung des Amtsausschusses vom 20.09.2023 heraus wurde eine Mitteilung über die Höhe der Entschädigungen für die Stellvertretungen von Amtsdirektorinnen bzw. Amtsdirektoren erbeten. Eine kleine Auflistung kann der beigefügten Synopse der Entschädigungssatzungen, die als Anlage der Vorlage beigefügt wurde, entnommen werden.

 

Gegenüber den Varianten der ursprünglichen Beschlussvorlage über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors wird verwaltungsseitig folgende Variante als Absatz 2 vorgeschlagen:

 

(2) Die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors erhalten, neben dem Sitzungsgeld für Mitglieder des Amtsausschusses, nach § 11 KomBesVO i. V. mit § 10 Abs. 2 der KomBesVO eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 44,00.

 

Weiterhin erhalten die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors bei Verhinderung der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors für ihre oder seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor vertreten wird, 1/30 des monatlichen Höchstsatzes nach § 9 der Entsch VO in Verbindung mit § 7 der Entsch VO. Danach beträgt der Höchstsatz derzeit € 1.557,00 monatlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Folgende Ausgaben ergeben sich durch die Änderung der Entschädigungssatzung des Amts Bornhöved:

 

Amtsdirektor mtl. Gehalt € 8.145,74 zuzüglich € 175,00 = € 8.320,74 ergibt eine jährliche Ausgabe von derzeit € 99.848,88.

 

Die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors mtl. Aufwandsentschädigung von € 44,00 ergibt eine jährliche Ausgabe von € 528,00. Hinzu kommt die anlassbezogene Aufwandsentschädigung bei Verhinderung der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors. Hier wurde eine Vertretung von durchschnittlich 40 Tagen im Jahr gerechnet, welches eine jährliche Entschädigung von € 2.076,00 ergeben würde. Die Gesamtkosten für die Stellvertretenden betragen demnach insgesamt € 2.604,00 jährlich.

 

Somit ergibt sich eine Gesamtmehrausgabe in Höhe von € 102.452,88.

 

 

Demgegenüber stehen folgende Einsparungen:

 

Leitender Verwaltungsbeamtin bzw. Verwaltungsbeamte von jährlich € 71.857,44 sowie Einsparungen bei der Aufwandsentschädigung der Amtsvorsteherin bzw. des Amtsvorstehers von jährlich € 12.120,00.

 

Somit ergibt sich eine Gesamteinsparung in Höhe von € 83.977,44.

 

 

Dementsprechend ergibt sich ein Gesamtsaldo in Höhe von € 18.475,44 an Mehrkosten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt,

 

  1. dass die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors neben dem Sitzungsgeld für Mitglieder des Amtsausschusses eine Entschädigung nach § 11 KomBesVO i. V. mit § 10 Abs. 2 der KomBesVO eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 44,00 erhalten.

 

Weiterhin erhalten die Stellvertretenden der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors bei Verhinderung der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors für ihre oder seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor vertreten wird, 1/30 des monatlichen Höchstsatzes nach § 9 der Entsch VO in Verbindung mit § 7 der Entsch VO. Danach beträgt der Höchstsatz derzeit € 1.557,00 monatlich.

 

  1. dass die Entschädigungssatzung, entsprechend dem Entwurf in der Anlage mit dem Zusatz nach Nr. 1 zu erlassen ist. Sie tritt rückwirkend zum 01.11.2023 in Kraft.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 #Entwurf Entsch_satzung Neufassung 2023.11.06 ohne Erklärung (124 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Entschädigungssatzungen (57 KB)      
Stammbaum:
VO/2023/211/01Amt   Beratung und Beschluss über den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung   Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung   Vorlage
VO/2023/211/01Amt-1   Beratung und Beschluss über den Erlass einer neuen Entschädigungssatzung   Fachbereich 1 - Zentrale Dienste   Vorlage