Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer neuen Hauptsatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
Zusatz: Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie kann nur eine begrenzte Anzahl an Öffentlichkeit zugelassen werden und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
O/2020/216/02GV-1-1 Erlass einer neuen Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Petra WillhöftBezüglich:
VO/2020/216/02GV-1
Federführend:10 Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Willhöft, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Wundram erläutert aus den bisherigen Beratungen.

r einige Gemeindevertreter ist die Formulierung der Aufgaben des Werkausschusses und des Bauausschusses im Zuge der baulichen Maßnahmen Brandschutz zu unverständlich, so dass diese nochmals angepasst wird.

 

Die neue Formulierung soll wie folgt lauten (Änderung in blau):

 

Bauausschuss

Brandschutz mit größeren baulichen Maßnahmen;

 

Werkausschuss

Brandschutz mit kleineren baulichen Maßnahmen;

 

Demnach wird über Alternative B wie folgt abgestimmt:  
 

 


Beschluss:

Alternative B:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg“ mit folgenden Änderungen:

 

a) Änderung des Aufgabengebietes des Bauausschusses wie folgt:
Bauleit- und Landschaftsplanung;

Ortsgestaltung;

Bau- und Wohnungswesen;

Verkehrswesen;

Wirtschaftsrderung;

Brandschutz mit größeren baulichen Maßnahmen;

Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

 

b) Änderung des Aufgabengebietes des Werkausschusses wie folgt:
Gemeindliche Liegenschaften, Betrieb und Unterhaltung incl. Spielplätze;

 

 

Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich Instandsetzungs- und Reparatur-maßnahmen an allen gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit nicht der Bauausschuss zuständig ist;

Baumaßnahmen und Betrieb in vorhandenen Anlagen im Klärwerks- und Was-serwerksbereich;

Betrieb des Bauhofes;

Brandschutz mit kleineren baulichen Maßnahmen;

Betrieb und Unterhaltung der Badeseestelle/-gelände

 


 

Abstimmungsergebnis dafür: 11 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1