Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 12.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2017/163/07GV-1 Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/621.64
  Bezüglich:
VO/2017/163/07GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung folgt den Empfehlungen des Bau- und Wegeausschusses.

Der Begriff „überbaute Fläche“ im Teil B -Text- soll in „versiegelte Fläche“ umformuliert werden.

Die Bezeichung „L67“ ist in der Planzeichnung und in der Begründung entsprechend der Bezeichnung der Landesstraße in „L69“ zu korrigieren.

Weiterhin soll die Mindestgröße von 750 qm ersatzlos gestrichen werden.

 

Frau Jens erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Sodann erfolgt die Beschlussfassung für das Gebiet 1:  
 

 


Beschluss:

 

Gebiet 1:

 

1.Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für das

Gebiet 1: "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4"

sowier das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Umformulierung im Teil B -Text- von „überbaute Fläche“ in „versiegelte Fläche“.

Korrektur der Landesstraßenbezeichnung von „L67“ in „L69“.

Ersatzlose Streichung der Mindestgröße von 750 qm. 

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis  dar: 7  dagegen: 0  Stimmenthaltung: 0

 

Nach der Abstimmung nimmt Frau Jens wieder an der Sitzung teil.

r das Gebiet 2 erklärt sich Herr Blanke als befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Sodann erfolgt die Beschlussfassung für das Gebiet 2:

 

1.Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für das

Gebiet 1: "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4"

sowier das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Umformulierung im Teil B -Text- von „überbaute Fläche“ in „versiegelte Fläche“.

Korrektur der Landesstraßenbezeichnung von „L67“ in „L69“.

Ersatzlose Streichung der Mindestgröße von 750 qm. 

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0