Auszug - Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung folgt den Empfehlungen des Bau- und Wegeausschusses.
Der Begriff „überbaute Fläche“ im Teil B -Text- soll in „versiegelte Fläche“ umformuliert werden.
Die Bezeichung „L67“ ist in der Planzeichnung und in der Begründung entsprechend der Bezeichnung der Landesstraße in „L69“ zu korrigieren.
Weiterhin soll die Mindestgröße von 750 qm ersatzlos gestrichen werden.
Frau Jens erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.
Sodann erfolgt die Beschlussfassung für das Gebiet 1:
Beschluss:
Gebiet 1:
1.Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für das
Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4"
sowie für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Umformulierung im Teil B -Text- von „überbaute Fläche“ in „versiegelte Fläche“.
Korrektur der Landesstraßenbezeichnung von „L67“ in „L69“.
Ersatzlose Streichung der Mindestgröße von 750 qm.
2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Nach der Abstimmung nimmt Frau Jens wieder an der Sitzung teil.
Für das Gebiet 2 erklärt sich Herr Blanke als befangen und verlässt den Sitzungsraum.
Sodann erfolgt die Beschlussfassung für das Gebiet 2:
1.Der Entwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für das
Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4"
sowie für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Umformulierung im Teil B -Text- von „überbaute Fläche“ in „versiegelte Fläche“.
Korrektur der Landesstraßenbezeichnung von „L67“ in „L69“.
Ersatzlose Streichung der Mindestgröße von 750 qm.
2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0