Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20dbis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

4. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2017/163/07GV-1 Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/07/621.64
  Bezüglich:
VO/2017/163/07GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Jendrny von der Kreisplanung eingeladen.

Sie wird vom Bauausschussvorsitzenden begrüßt und erhält das Wort. Frau Jendrny stellt sich und Ihren Aufgabenbereich bei der Kreisverwaltung Segeberg vor.

Sie erläutert die Bestandteile einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Sie weist darauf hin, dass die Erschließung der Gebiete 1 und 2 außerhalb der Ortslage ausschließlich über die Gemeindestraßen erfolgt.  Der Satzungsentwurf wird besprochen. Dabei wird auf die Planzeichnung, Teil B, (Text) sowie auf die Begründung zum Satzungsentwurf eingegangen. Frau Jendrny beantwortet alle Fragen, die sich aus der Beratung ergeben.

 

Auf Wunsch der Gemeinde soll der Begriff „überbaute Fläche“ im Teil B -Text- in „versiegelte Fläche“ umformuliert werden.

 

Herr Saggau bittet um Änderung in der Planzeichnung und in der Begründung, betreffend der Bezeichnung der Landesstraße, statt L67 in L69.

 

Nach der Beratung und positivem Beschluss durch die anstehende Gemeindevertretung würde der Satzungsentwurf in der Amtsverwaltung Bornhöved für einen Monat öffentlich ausgelegt werden.

 

Zum Entwurf kann jede Privatperson eine Stellungnahme abgeben. Die Träger öffentlicher Belange werden schriftlich informiert. Die eingereichten Stellungnahmen sind in einer weiteren Sitzung abzuwägen und zu entscheiden. 

 

Auf eine Nachfrage erläutert Frau Jendrny die Ziele des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein bezüglich des möglichen Zuwachses für Wohnbebauung in den Gemeinden.

 

Bevor die Abstimmung statt findet, meldet sich Frau Jens zu Wort. Sie erklärt sich bei der Abstimmung zum Gebiet 1 für befangen.

 

Sodann findet die Abstimmung getrennt wie folgt statt:

 

 

 

 

Gebiet 1:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Der Enwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für das

Gebiet 1: "Südlich der  Dorfstraße, westlich des Grundstücks Trappenkamper Weg 4"

und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 

 

An der Abstimmung für Gebiet 2 nimmt Frau Jens wieder teil:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Enwurf der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)r das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0 

 

Nach der Abstimmung bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei Frau Jendrny für die Teilnahme. Frau Jendrny verabschiedet sich und verlässt den Sitzungsraum.