Tagesordnung - 9. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 20.06.2016 | 09FinA/16/013 | |||||
Ö 4 | Mitteilungen | ||||||
Ö 5 | Anfragen | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 7 | Finanzbericht II. Quartal 2016 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2016/650/09SV | |||||
Ö 8 | Offene Ganztagsschule Sventana -Ferienbetreuung | VO/2016/471/09SV-1 | |||||
Ö 9 | Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Amt Bornhöved über die Aufgabenwahrnehmung | VO/2016/469/09SV-1 | |||||
Ö 10 | Überprüfung der Gebührenermäßigung für die außerschulische Benutzung von Einrichtungen des Schulverbandes | VO/2016/654/09SV | |||||
Ö 11 | Haushaltsatzung 2017 | VO/2016/674/09SV | |||||
Ö 11.1 | Haushaltsatzung 2017 | VO/2016/674/09SV-1 | |||||
Ö 12 | Erlass einer XI. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved | VO/2016/623/09SV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Schulverbandsversammlung beschließt die im Entwurf beigefügte „XI. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved“.
|
|||||||
20.09.2016 - Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved | |||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||
Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, die im Entwurf beigefügte „XI. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenenthaltung: 0
Nach der Beschlussfassung wird vom Protokollführer vorgetragen, dass der Schulverbandsvorsteher nach der Satzung des Schulverbandes berechtigt ist, im Regelfall Vermögensgegenstände bis zu einer Wertgrenze von 1.500 EUR zu beschaffen. Für den Ausnahmefall, dass über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen entstehen, ist er aber über die Haushaltssatzung berechtigt, diese bis 2.500 EUR anzuordnen. Die Anwesenden kommen darin überein, die Wertgrenze für den Erwerb von Vermögensgegenständen zu erhöhen und wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag: Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, die Entscheidung der Schulverbandsvorsteherin/des Schulverbandsvorstehers über den Erwerb von Vermögensgegenständen (§ 8 Abs. 2 Buchst. c) Schulverbandssatzung) auf 2.500 EUR zu erhöhen und die Schulverbandssatzung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
N 13 | Anfragen und Mitteilungen | ||||||
N 14 | Personalangelegenheiten - Unterstützung für die Hausmeister | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 09 Finanzbericht I I Quartal 2016 (2797 KB) |