Auszug - Erlass einer XI. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussvorsitzende trägt vor, dass es sich bei der vorgeschlagenen Satztungsänderung lediglich um eine redaktionelle Korrektur handelt und damit keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind. Danach wird über folgenden Antrag abgestimmt
Beschlussvorschlag:
Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, die im Entwurf beigefügte „XI. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved“ zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenenthaltung: 0
Nach der Beschlussfassung wird vom Protokollführer vorgetragen, dass der Schulverbandsvorsteher nach der Satzung des Schulverbandes berechtigt ist, im Regelfall Vermögensgegenstände bis zu einer Wertgrenze von 1.500 EUR zu beschaffen. Für den Ausnahmefall, dass über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen entstehen, ist er aber über die Haushaltssatzung berechtigt, diese bis 2.500 EUR anzuordnen. Die Anwesenden kommen darin überein, die Wertgrenze für den Erwerb von Vermögensgegenständen zu erhöhen und wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, die Entscheidung der Schulverbandsvorsteherin/des Schulverbandsvorstehers über den Erwerb von Vermögensgegenständen (§ 8 Abs. 2 Buchst. c) Schulverbandssatzung) auf 2.500 EUR zu erhöhen und die Schulverbandssatzung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0