Amt Bornhöved
 

Auszug - Überprüfung der Gebührenermäßigung für die außerschulische Benutzung von Einrichtungen des Schulverbandes  

9. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2016/654/09SV Überprüfung der Gebührenermäßigung für die außerschulische Benutzung von Einrichtungen des Schulverbandes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Protokollführer trägt kurz vor, dass bei Einführung der grundsätzlichen Gebührenpflicht bei außerschulischen Nutzungen von Einrichtungen des Schulverbandes auch eine Gebührenermäßigung beschlossen wurde, die aber in diesem Jahr überprüft werden soll.

Herr Voß vertritt die Auffassung, dass die satzungsmäßige Aufgabe des Schulverbandes nicht die Sportförderung ist und dass bei dem bestehenden Gebührenverzicht für nicht kommerzielle sportliche Nutzungen auch der Straftatbestand der Untreue erfüllt wird (s. TOP 9). Daben kann es sich der Schulverband auch nicht leisten Sportförderung zu betreiben.

 

Von Herrn Schwarz wird angeführt, dass die sportlichen Nutzungen nicht nur durch des TSV Quellenhaupt sondern auch durch Spielgemeinschaften mit dem Umland erfolgen. Der TSV Quellenhaupt wäre finanziell nicht in der Lage, Benutzungsgebühren für die Hallennutzungen zu bezahlen und würde sich bei Änderung der Gebührenermäßigung dieses auch auf den Sportbetrieb auswirken.

Herr Saggau schlägt dazu vor, dass die Gemeinde Bornhöved aus den Zentralitätsmitteln dem Schulverband die Hälfte der entgangenen Benutzungsgebühren nach der bisherigen Regelung ersetzt.

 

Herr Hamann macht darauf aufmerksam, dass bei einer Gebührenforderung von Sportvereinen für die in den Vereinen tätigen ehrenamtlichen Personen Erschwernisse entstehen (Zuschussanträge für evtl. eine Vielzahl von Gemeinden). Die Verwaltung soll prüfen, ob der Schulverband durch eine Gebührenermäßigung r sportliche Nutzungen Sportförderung betreiben darf oder ob dadurch ein Straftatbestand (Untreue) erfüllt wird.

 

Abschließend spricht sich Herr Bajorat auch für die bisherige Regelung zur Gebührenermäßigung aus und ist für ihn das doppische Rechnungswesen Auslöser der Diskussionen. Anschließend wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 


 
 

Beschlussvorschlag:

 

Gegenüber der Gemeinde Bornhöved soll beantragt werden, dass diese die Hälfte der Gebührenausfälle durch Gebührenermäßigungen für sportliche Nutzungen der nicht verpachteten Sportanlagen des Schulverbandes dem Schulverband als Zuwendung zukommen lässt, da die Gemeinde Bonrhöved auch Schlüsselzuweiungen für zentrale Orte erhält.

 


Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1