Tagesordnung - 8. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Schmalensee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2016 | 05FinA/16/010 | |||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 6 | Finanzbericht I. Quartal 2016 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2016/559/05GV | |||||
Ö 7 | Finanzbericht II. Quartal 2016 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2016/653/05GV | |||||
Ö 8 | II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Schmalensee über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 17.12.2010 | VO/2016/689/05GV | |||||
Ö 9 | V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schmalensee vom 17.12.2010 | VO/2016/690/05GV | |||||
Ö 10 | Abschluss einer Vereinbarung mit dem SVS über die Sportplatzpflege | ||||||
Ö 11 | Einrichtung eines Bürgerbusses | ||||||
Ö 12 | Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung | VO/2016/680/05GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: -/-
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04.10.2016 - Finanzausschuss der Gemeinde Schmalensee | |||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Eine Straßenreinigungsgebühr wird u. a. deshalb nicht eingeführt, weil die dadurch entstehenden Verwaltungskosten zu zusätzlichen Belastungen führen. Alternativ zur Einführung einer Straßenreinigungsgebühr sollen Einsparmöglichkeiten (insbesondere durch die Wahrnehmung der Straßenreinigung durch eigenes Personal oder geänderte Reinigungsintervalle) geprüft werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenenthaltung: 0
Niederschlagswassergebühr Vom Ausschussvorsitzenden wird der wesentliche Inhalt der verteilten Beschlussvorlage vorgetragen (unzulässige Regelung in der Abwassersatzung, keine genehmigten Hausanschlüsse beim Amt bekannt, Straßenentwässerung ist nicht gebührenfähig). In der folgenden Aussprache wird mitgeteilt, dass in den B-Plänen der Gemeinde ohnehin Regelungen vorhanden sind, dass das Niederschlagswasser auf den anfallenden Grundstücken zu beseitigen ist und soll bei der anstehenden Änderung der Abwassersatzung auch eine entsprechende Übertragung nach § 31 Abs. 5 LWG erfolgen. Wenn keine Anschlussberechtigung an den Niederschlagswasserkanal besteht, erübrigt sich in Ermangelung von Gebührenpflichtigen auch eine Niederschlagswassergebühr. Eine Abstimmung findet hierzu nicht statt.
Wasserversorgung Ohne Abstimmung sind sich die Anwesenden darüber einig, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine neue Anschlussbeitragssatzung zu erarbeiten.
Hundesteuer Die Bemerkungen des Gemeindeprüfungsamtes zur Höhe der Hundesteuer werden zur Kenntnis genommen. Weiter sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, dass eine leichte Steuererhöhung zum 01.01.2017 erfolgen sollte und wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Beschlusvorschlag:
Die Hundesteuer wird zum 01.01.2017 wie folgt festgesetzt: 1. Hund = 70 EUR 2. Hund = 90 EUR 3. und jeder weitere Hund = 120 EUR
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Realsteuern Weil die Hebesätze der Realsteuern nach wie vor den Mindestsätzen zum Erhalt von Fehlbetragszuweisungen entsprechen, bsteht Einigkeit darüber, dass die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer nicht geändert werden sollen.
Zweitwohnungssteuer Vom Protokollführer wird mitgeteitlt, dass die Einführung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stocksee voraussichtlich in diesem Quartal abgeschlossen wird. Es wird etwa 20 Steuerpflichtige geben. Eine weitere Aussprache findet hierzu allerdings nicht statt, weil kein Entwurf einer Zweitwohnungssteuersatzung vorliegt.
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Ö 13 | Haushalt 2017 | VO/2016/686/05GV | |||||
Ö 14 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
N 15 | Verpachtung einer gemeindlichen Fläche | ||||||
N 16 | Personalangelegenheiten - Vertretung des Gemeindearbeiters | ||||||
N 17 | Grundstücksangelegenheiten - Bauliche Maßnahmen | ||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||