Vorlage - VO/2016/689/05GV
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Sachverhalt:
Laut anliegender Kalkulation ist ab 01.01.2017 keine weitere Anpassung der Verbrauchs-gebühr von derzeit 0,45 € je cbm notwendig, da weiterhin mit einer Kostendeckung zu rechnen ist. Die erhöhten Mehrausgaben für den Zählertausch konnten durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 0,45 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von
20.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Es ist keine II. Nachtragssatzung zu erlassen. Die Verbrauchsgebühr ist gem. § 6 KAG für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2019 bei 0,45 € je cbm zu belassen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2017 - 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | GebührenkalkulationWasser2017-2019 (433 KB) |