Tagesordnung - 15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.04.2016 | 02BauA/16/023 | |||||
Ö 3 | Mitteilungen des Vorsitzenden und Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 5 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet östlich "Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich B 430 (Grundstücke Kieler Tor 25 33)" hier: Satzungsbeschluss | VO/2016/555/02GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich Plöner Straße (B 430)“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
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22.06.2016 - Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift beizufügen ist, geprüft.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg und nördlich Plöner Straße (B 430)“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0
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Ö 6 | Ausbau Silgen Bargen hier: Vorstellung der Planentwürfe | VO/2016/556/02GV | |||||
Ö 7 | Sanierung des Gehweges in der Lindenstraße | VO/2016/551/02GV | |||||
Ö 8 | Erneuerung des Stegs an der Badestelle | VO/2016/557/02GV | |||||
Ö 9 | Verlängerung des Wanderweges am Mühlenteich | VO/2016/558/02GV | |||||
Ö 10 | Wiederherstellung des Feldweges am Mehlkrogredder | ||||||
Ö 11 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 12 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
N 13 | Kauf von Grundstücken (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||