Amt Bornhöved
 

Auszug - Ausbau Silgen Bargen hier: Vorstellung der Planentwürfe  

15. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
VO/2016/556/02GV Ausbau Silgen Bargen
hier: Vorstellung der Planentwürfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Matthias Timm
2. Georg Bickel
Aktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende trägt vor, dass zu diesem Tagesordnungspunkt den Ausschussmitgliedern ein Vorentwurf zum Ausbau der Straße „Silgen Bargen“ mit Darstellung verschiedener Ausbauvarianten und einer Kostenschätzung in textlicher Form vorliegt. Er übergibt das Wort an Herrn Krumm, der daraufhin den Vorentwurf erläutert.

 

Hinsichtlich des Straßenbaus sieht der Vorentwurf drei Ausbauvarianten vor, die von Herrn Krumm eingehend beschrieben werden.

 

Nach dem Beratungsverlauf favorisiert der Bauausschuss die Ausbauvariante II, die vorsieht, im Ausbauabschnitt den vorhandenen Querschnitt beizubehalten und zu erneuern, so dass die 1,5 m breiten, beidseitig angelegten Gehwege erhalten bleiben. Ausgehend von der vorhandenen Hinterkante des westlichen Gehweges, wird der Querschnitt nach Osten aufgeteilt in 1,5 m Gehweg 6 m Fahrbahn 1,5 m Gehweg. Eine Angleichung zu den Grundstücken wird nur in geringem Maße erforderlich. Im Erschließungsabschnitt soll der aus dem B-Plan vorgegebene Querschnitt, wie auch in Ausbauvariante I vorgeschlagen, angewendet werden.

 

Herr Krumm gibt zu bedenken, dass diese Variante in der Ausführung jedoch nicht den derzeit gültigen Richtlinien entspricht und auch nur in kurzen Sanierungsabschnitten einsetzbar ist. Er empfiehlt, diese Variante nicht zur Ausführung zu bringen.

 

Da sich die Ausschussmitglieder überwiegend für diese Ausbauvariante aussprechen, soll deren Durchführbarkeit durch das Ingenieurbüro  auch hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen geprüft werden. Es ist weiterhin eine Aussage darüber zu treffen, ob bei der geplanten Verbreiterung des Gehweges auf der Nordseite durch eine Straßenabsenkung Angleicharbeiten vermieden werden können. Die Kostenzusammenstellung wird als unvollständig angesehen und muss entsprechend ergänzt werden.

 

 

Da noch Klärungsbedarf besteht, wird kein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt gefasst.