So dann ergeht folgender Beschluss:
1. Die während der frühzeitigen Beteiligung des Vorentwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Stockseehof“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft, mit einer Stellungnahme versehen und über deren weitere Berücksichtigung im Verfahren die in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle genannten Beschlüsse gefasst.
2.Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Stockseehof“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:
3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.