Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee  

Bezeichnung: 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
Datum: Di, 21.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2015  
06GV/15/015  
     
   
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 6  
Vergabe Konzessionsverträge "Gas"      
Ö 7  
Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, Entschädigung nichtunfallbedingter Gesundheitsschäden      
Ö 8  
Beschluss zur Vergabe des Winterdienstes      
Ö 9  
Pflanzung eines Ersatzbaumes nach Vorgaben der UNB, Standort/Baumart      
Ö 10  
Beschluss zum Angebot zur Verkehrssicherung/Baumkontrolle      
Ö 11  
Ersatzbeschaffung für Durchgangssperren      
Ö 12  
Finanzbericht II. Quartal 2015 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 13  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für das Gebiet "Gut Stockseehof, westlich der Dorfstraße (L68), südlich des Waldweges sowie nördlich und südlich der K 57"      
    18.02.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Abgesehen von Teilfläche V der vorliegenden Lagepläne hat die Gemeindevertretung grundsätzlich keine Bedenken einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des F-Planes zu fassen. Bevor ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ist jedoch zu klären, welche Einflussmöglichkeiten der Gemeinde bei der beantragten Änderung verbleiben.

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

   
    21.07.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 2. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Gut Stockseehof, westlich der Dorfstraße (L68), südlich des Waldweges sowie nördlich und südlich der K 57“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

 

 Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Nutzung und Entwicklung des Stockseehofes als landwirtschaftlicher Betrieb und als Standort für Veranstaltungen, Ausstellungen, Gastronomie und für den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte planungsrechtlich gesichert werden.

 

Lageplan Geltungsbereich „2. Änderung Flächennutzungsplan Gut Stockseehof“:

 

 

 

 

2. Der Aufstellungsbeschuss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S.2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll der Kreis Segeberg in Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung an einem noch zu bestimmenden Tag durchgeführt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle Planungs- und Prüfaufträge zu vergeben, die im Zusammenhang mit der Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich werden.

 

7. Da die Bauleitplanung auf Antrag durchgeführt wird, ist mit dem Antragsteller vor Beauftragung der Planungsleistungen eine Kostenübernahmevereinbarung zu schließen. Von dem Antragsteller ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten zu erbringen.

 

8. Bei dem Produktsachkonto 511000.5431070 (Aufwendungen für die Ortsplanung) wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.010,00 EUR genehmigt. Die Finanzierung der Mehrausgabe ist durch eine Erstattung des Antragstellers in gleicher Höhe sichergestellt. Falls höhere Planungskosten anfallen sollten, gelten die Aufwendungen dafür ebenfalls als genehmigt, wenn eine Erstattung durch den Antragsteller in gleicher Höhe sichergestellt ist.

Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

Ö 14  
Beschluss über den Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung      
Ö 15  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Grundstücksangelegenheiten (nichtöffentlich)      
N 18     Grundstücksangelegenheiten (nichtöffentlich)      
N 19     Bauangelegenheiten (nichtöffentlich)      
Ö 20  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse